Frage bezüglich Gesetzlicher Betreuung / Schadenshaftung?
Folgender Fall:
Mein Bruder hat aufgrund mehrerer Erkrankungen seit Jahren einen gesetzlichen Betreuer, der für alle Lebensbereiche zuständig ist.
Nun haben wir, da mein Bruder seit letztem Jahr eine sehr geringe BU-Rente, welche deutlich unter einem Bürgergeldsatz liegt, bezieht, den Betreuer gebeten, dass er Wohngeld für ihn beantragt.
Das hat sein Betreuer angeblich im März 2023 gemacht.
Da bis heute kein Wohngeld genehmigt wurde, haben wir die Wohngeldstelle angerufen und dort nachgefragt.
Dort wurde uns mitgeteilt, dass kein Antrag vorliegt.
Der Betreuer meinte nur er hätte den Antrag am PC ausgefüllt, ausgedruckt und dann per Post versendet. Eine Kopie vom unterschriebenen Antrag habe er nicht gemacht!
Außerdem hat der Betreuer sich nicht die Mühe gemacht, einmal in den vielen Monaten bei der Wohngeldstelle nachzuhaken.
Durch dieses Versäumnis sind meinem Bruder mehrere Tausend Euro Wohngeld-Anspruch verloren gegangen.
Wir haben leider selber sehr wenig Geld und konnten ihn nur sporadisch minimal finanziell unterstützen.
Gibt es Möglichkeiten, einen Schadensersatz-Anspruch vom Betreuer, da er ja laut Gesetz haftbar ist, für meinen Bruder geltend zu machen?
Und falls ja, wo und wie kann man das in die Wege leiten?
Schonmal danke im Voraus
2 Antworten
Dass Anträge angeblich nicht angekommen sind, kommt leider häufig vor. Bevor Dein Bruder Schadensersatz beim Betreuer geltend macht, sollte er ihm die Chance geben, den Vorgang aufzuklären.
Wenn der Brief postalisch verschickt wurde, soll der Betreuer anhand seines Postausgangsbuchs den Nachweis erbringen können und das Amt dazu auffordern, das Wohngeld nachzuzahlen.
Außerdem wird häufig bei Einrichtung der rechtlichen Betreuung seitens des Betreuers ein formloser Antrag auf Leistungen gestellt. Auch darüber kann er eine Nachzahlung erwirken.
Bevor Ihr also anfangt, über Haftungsfragen und eine Klage nachzudenken, sprecht mit dem Betreuer und sagt ihm, dass er Euch einen Lösungsvorschlag machen soll.
Die Betreuung besteht schon seit Jahren. Der Rentenanspruch allerdings erst seit letztem Jahr. Vorher war Wohngeld Bezug nicht möglich. Wie gesagt der Betreuer hat keine Nachweis darüber dass der Brief verschickt wurde.
Nichts gegen GF, aber ich glaube, es wäre nicht verkehrt Deine Frage in diesem Rechtsfragen-Forum, im Fachbereich für "Sozialrecht und staatliche Leistungen" zu stellen (ist auch kostenlos):
https://www.123recht.de/forum_default.asp
Da bekommst Du evtl. fachtechnisch wertvollere und/oder verlässlichere Antworten aus diesem Bereich, denn dort kennen sich die Forenuser - teils hobbymäßig, teils beruflich - meist sehr gut mit solch wichtigen Rechtsfragen aus. Aber nicht wundern, dort kriegt man die Antworten üblicherweise nicht schon Minuten später wie hier, sondern das kann teilweise auch mal 1~2 Tage dauern. Aber es lohnt sich zu warten.
Viel Erfolg! 👍