Frage bezüglich Gesetzlicher Betreuung / Schadenshaftung?

2 Antworten

Dass Anträge angeblich nicht angekommen sind, kommt leider häufig vor. Bevor Dein Bruder Schadensersatz beim Betreuer geltend macht, sollte er ihm die Chance geben, den Vorgang aufzuklären.
Wenn der Brief postalisch verschickt wurde, soll der Betreuer anhand seines Postausgangsbuchs den Nachweis erbringen können und das Amt dazu auffordern, das Wohngeld nachzuzahlen.
Außerdem wird häufig bei Einrichtung der rechtlichen Betreuung seitens des Betreuers ein formloser Antrag auf Leistungen gestellt. Auch darüber kann er eine Nachzahlung erwirken.

Bevor Ihr also anfangt, über Haftungsfragen und eine Klage nachzudenken, sprecht mit dem Betreuer und sagt ihm, dass er Euch einen Lösungsvorschlag machen soll.

roybrown 
Fragesteller
 12.04.2024, 08:50

Die Betreuung besteht schon seit Jahren. Der Rentenanspruch allerdings erst seit letztem Jahr. Vorher war Wohngeld Bezug nicht möglich. Wie gesagt der Betreuer hat keine Nachweis darüber dass der Brief verschickt wurde.

0

Nichts gegen GF, aber ich glaube, es wäre nicht verkehrt Deine Frage in diesem Rechtsfragen-Forum, im Fachbereich für "Sozialrecht und staatliche Leistungen" zu stellen (ist auch kostenlos):

https://www.123recht.de/forum_default.asp

Da bekommst Du evtl. fachtechnisch wertvollere und/oder verlässlichere Antworten aus diesem Bereich, denn dort kennen sich die Forenuser - teils hobbymäßig, teils beruflich - meist sehr gut mit solch wichtigen Rechtsfragen aus. Aber nicht wundern, dort kriegt man die Antworten üblicherweise nicht schon Minuten später wie hier, sondern das kann teilweise auch mal 1~2 Tage dauern. Aber es lohnt sich zu warten.

Viel Erfolg! 👍

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen