FOS aber alleine wohnen, welche Möglichkeiten habe ich?

4 Antworten

Bis zum Abschluss deiner Ausbildung sind deine Eltern für deinen Unterhalt verantwortlich. Sie dürfen dir auch eine Wohnung mieten (allein bekommst du keinen Vertrag), die Miete zahlen und für deinen Lebensunterhalt aufkommen.

Mit einem 450-Euro bekommt auch ein Erwachsener keinen Mietvertrag.

mit Bafög wirst Du recht haben, denn das gibt es bei weiterführenden Schulen nur, wenn man zwangsläufig ausziehen muss, weil in zumutbarer Entfernung (2 Stunden Fahrtzeit pro Tag) um das Elternhaus keine angemessene Schule gibt. Und 17 km ist definitiv zumutbar.

Wohngeld kommt ebenfalls nicht in Frage, da Du wohl unter §20 Absatz 2 des Wohngeldgesetz fällst.

Ein Auszug aus dem Elternhaus unter 25 Jahren oder ohne Erstausbildung & mit Unterstützung in Form von Alg2 wird vom Jobcenter auch nur in begründeten Einzelfällen bewilligt. Da müssen wirklich schwerwiegende Gründe nachgewiesen werden. Ausziehen wollen & sich "nicht wohl" fühlen reichen da bei weitem nicht aus!

Aber in allen Fällen wäre auch Dein Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern zu prüfen, denn der ist bis zum Ende der Erstausbildung vorrangig vor staatlichen Hilfen.

Wohngeldberechtigt ist immer nur der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Frage ist also, bekommst du mit 17 schon einen Mietvertrag? Wenn du Mieter von Wohnraum wirst, musst du außerdem nachweisen, wovon du lebst. Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Das heißt, du musst über das nötige Mindesteinkommen in Höhe von 80 % des Regelbedarfes zzgl. Miete verfügen.

Wenn du in eine WG ziehst, kommst du mit dem Geld vermutlich schon klar.  

Nein, auf Förderung hast du kein Recht, es ist ja deine Entscheidung und niemand zwingt dich.