meister bafög und wohngeld
Hallo,
Ich habe mal vor kurzem eine Absage auf einen Wohngeldantrag bekommen. Situation: Ich bin 27, wohne alleine, mache Fortbildung, bekomme Meister-Bafög<<<Teil vom Landratsamt, Teil als Darlehen. Einige meine Klassenkamaraden wohnen auch alleine oder in WG bekommen auch Mester -Bafög und zusätzlich Wohngeld. Kennt sich jemand da aus ? Warum kriege ich Absage? -.- Laut Internet Darlehen zählt nicht als Einkommen.
lg
2 Antworten
Warum wurde denn das Wohngeld abgelehnt?
Der Höhe nach? Dann könnte es z. B. daran liegen, dass deine Klassenkameraden eine höhere Miete haben als du. Oder sie haben Anspruch auf Frei- und Abzugsbeträge vom Gesamteinkommen, die du nicht hast.
Wurde es gemäß § 20 Abs. 2 WoGG abgelehnt, könnte es daran liegen, dass du (im Gegensatz zu deinen Klassenkameraden) dem Grunde nach auch Anspruch auf "ganz normales" BAföG hättest, dieses aber zu Gunsten des höheren Meister-BAföGs nicht beantragt hast. Auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB haben, ist das Wohngeldgesetz nämlich nicht anzuwenden.
Nee, die zahlen weniger als ich. Und versichert sind die bei den Eltern, eine bekommt sogar noch Kindergeld.
Also..deiner meinung nach lohnt sich nicht Widerspruch einzulegen ??
Was genau steht im Bescheid als Ablehnungsgrund? Ohne diese Info kann ich deine Frage nicht beantworten, denn gundsätzlich besteht ein Wohngeldanspruch.
Ich würde dagegen einen Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass du Meister BAföG erhältst. Das hat aber nur Erfolg, wenn deine Ausbildung nicht förderungsfähig ist nach dem Bundesausbildungsföderungsgesetz, d. h. wenn du dir aussuchen kannst ob du "normales " BAföG oder Meister Bafög beziehen willst hat du keinen Anspruch auf Wohngeld. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
ja die fortbildung ist förderungsfähig. Und die haben ja Bescheid über Meister-Bafög. Aber warum dann kriegen die andere das Wohngeld trotz Meister -Bafög ?
Das weiß ich nicht, ich kenne ja nicht die Verhältnisse der Anderen. Leg erstmal einen Widerspruch ein, achte auf die Frist.
Kannst du mir vllt helfen das schreiben zu formulieren..Was schreibt man überhaupt darin?
Kannst du mir vllt helfen das schreiben zu formulieren..Was schreibt man überhaupt darin?
Hallo,
also im Bescheid steht ...
Ihr Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt, da gemäß §20 Abs.2 WoGG für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §56, 116 Abs. 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach zustehen, kein Wohngeldanspruch besteht.