25 Jahre, eigene Wohnung, was steht mir zu?

14 Antworten

Wenn Du keinen Anspruch auf Bafög hast, müssen ja irgendwelche finanziellen Mittel da sein. Weitere Ansprüche hast Du dann nicht.

Wenn du kein Anspruch auf Bafög mehr hast, kannst du Wohngeld bekommen sofern du es schaffst ein Mindesteinkommen aufzutreiben.

Mindesteinkommen= Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten

Regelsatz liegt bei 364€, in den Nebenkosten ist auch die Krankenversicherung mit drin. Da du über 25 bist, bist du nicht mehr familienversichert, musst diese also selbst bezahlen (ca 80€ im Monat). Das bedeutet, dass du bei Mietkosten von 250€ knappe 700€ verdienen musst um Wohngeld zu bekommen. Wenn du wirklich keinen Anspruch auf Bafög mehr hast (auch von mir die Frage: Wieso nicht?) bleibt dir nix anderes übrig als Nebenjob + Studienkredit. Die sind relativ einfach zu bekommen und lohnen sich in den meisten Fällen auch, weil du je nach Studienfach nach dem Studium mehr verdienst und demensteprechend schneller zurückzahlen kannst. Wenn du das mit dem Studienkredit absolut nicht willst bleibt dir nur, das Studium in Teilzeit zu machen und dir nen Teilzeitjob zu suchen (auch hier kann dann Wohngeld beantragt werden).

1) keine

2) Nirgendwo, höchstens Wohngeld

3) Warum bekommst du kein Bafög?

Ich habe vor mir einen 400-Euro Job zu besorgen.

Besorg Dir lieber einen Job, von dem Du Dich selbst finanzieren kannst.

Ich habe größtes Verständnis für Menschen, die in Not sind. Aber nicht für Leute, die es sich auf Kosten anderer bequem machen wollen! Geh arbeiten und verdiene Dir die Miete und Deinen Lebensunterhalt. Dann kannst Du gern noch Abendschule und Studium dranhängen.

Mandava  20.02.2012, 10:05

So ein Quatsch. Je schneller man mit dem Studium fertig wird, desto weniger Bafög muss man in Anspruch nehmen und desto eher zahlt man in einem gut bezahlten Job Steuern an den Staat. Ein schnelles Studium ist auch im Sinne des Steuerzahlers.

dodochen  21.02.2012, 23:13
@Mandava

Ja und Nein, erstens kann man auch nebenbeit Arbeiten und Studieren und dennoch das Studium recht schnell beenden. Des weiteren kann ein Nebenjob in der richtigen Branche erstens die Attraktivität später beim start verbessern und zweitens finde ich es auch wichtig für die Leute zu sehen wie man auch mit schlecht bezahlten Berufen auskommen muss, es gibt schon genug verwöhnte Leute. Außerdem bekommen richtige Langzeitstudenten sowieso nicht ewig Bafög, sodass in der Hinsicht das Argument relativiert wird. Und man muss berücksichtigen, dass nicht jeder Studiengang ein größeres Gehalt sichert !!!

Ich selber habe früher kein Bafög bekommen und hab nur mit dem Kindergeld und viel Arbeiten das Studium finanziert. Ich habe das Studium zwar nicht ganz nach Regelstudienzeit absolviert, hatte aber durch meine ganzen passenden Nebentätigkeiten viel Erfahrung. Und jetzt darf ich natürlich richtig schön viele Sozialabgaben und Steuern bezahlen -.-

juliabernstein  20.02.2012, 15:18

Wie soll das denn funktionieren neben dem Studium Vollzeit zu arbeiten? Das Studium ist schon eine Vollzeit Aufgabe.

dodochen  21.02.2012, 23:15
@juliabernstein

Teilzeit arbeiten reicht, um sich alles finanzieren zu können. Ok mit 25 wird wegen Krankenversicherung und kein Kindergeld etwas Belastung dazu kommen, sodass ich es verstehen kann, wenn eine kleine Unterstützung notwendig wird !!! Aber voll durchfinanziertes Studium finde ich falsch !!!

nur Wohngeld, stelle einen Antrag vielleicht bekommst du was

Siebenschlaf  20.02.2012, 06:33

Studenten bekommen kein Wohngeld.

schildi  20.02.2012, 06:48
@Siebenschlaf

Wohngeld kann also in folgenden Fällen beantragt werden (da kein Anspruch auf BAföG):

es liegt keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vor
Wohngeld kann beantragt werden, wenn das BaföG ausschließlich als Darlehen gewährt werden kann
bei Ausländern, die die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen
die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung wurde überschritten
der Zeitraum der Förderung durch das BAföG ist abgelaufen
Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund
eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach gegeben ist
die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht wurden

http://www.uni-pur.de/wohngeld.php

imager761  20.02.2012, 08:06
@schildi

Das übersieht den § 22 WoGG - das BaföG nicht gewährt wird bedeutet nun nicht, daß es dem Grunde nach besteht :-O

Mandava  20.02.2012, 10:09
@imager761

Das stimmt nicht. Es gibt durchaus Gründe bei denen KEIN Anspruch mehr auf Bafög besteht, auch dem Grunde nach nicht (z.B. wenn bereits die erste Ausbildung gefördert wurde, wenn man nach dem vierten Semester sein Studium gewechselt hat oder wenn man über die Regelstudienzeit gekommen ist) und dann können Studenten durchaus auch Wohngeld bekommen. Hab ich btw auch bewilligt bekommen (als Studentin)