mit 18 zu Hause rausgeflogen, auf was habe ich jetzt Anspruch für eine eigene Wohnung
Ich bin 18 Jahre alt, bin momentan auf der Suche nach einer Ausbildung und zu Hause rausgeflogen, da es zwischen mir und meinen Eltern schon seit Jahren starken Streit gibt, teils sogar mit Hangreiflichkeiten von seiten meines Vaters aus. Nicht nur das ich mir das von ihm ja gar nicht gefallen lassen muss, kann ich es auch langsam einfach nicht mehr. Naja nun gab es wieder Streit und sie haben mich zum ich weiß nicht wie vielten Mal zu rausgeworfen, bisher bin ich dann immer für ein paar Wochen zu Verwanten gezogen, aber auf Dauer ist das ja auch kein Ausweg. Ich habe mir jetzt überlegt auszuziehen, das Kindergeld würde ich dann ja kriegen, nur um alleine davon sich eine Wohnung zu finanzieren ist das zu wenig. Jetzt sind meine Eltern ja bis ich 25 bin Unterhaltspflichtig, Problem ist nur das mein Vater mir auf keinen Fall auch nur einen Cent geben würde, da ich mich ja zu hause an die regeln halten könnte. Aber es passt einfach nicht und ich möchte hier weg. Kann ich das irgendwie einklagen, und würde das dann reichen um eine eigene Wohnung bezahlen zu können. Ich habe mich auch schon beim Jugendamt gemeldet aber die hatten mir nur gesagt das sie keinen Grund bei mir sehen und haben nichts weiter gemacht, allerdings habe ich das mit der Handreiflichkeit zu Hause auch verschwiegen. Vielen Dank schoneinmal
8 Antworten
Jetzt sind meine Eltern ja bis ich 25 bin Unterhaltspflichtig,
aber nicht wenn Du nur eine Ausbildung suchst, sondern Du auch tatsächlich eine Schule besuchst, eine Ausbildung machst oder studierst.
Wenn Du in eine eigene Wohnung ziehen würdest, hättest Du einen monatlichen Lebensbedarf von 670,-€. Das Kindergeld in Höhe von184,- € und auch später Deine Ausbildungsvergütung werden hier in voller Höhe angerechnet, so daß Dein Unterhaltsanspruch dann auch gegen Null tendieren kann. Falls Du aber zur Zeit noch die Schule besuchst würde Dein Unterhaltsanspruch ca. 500,- betragen.
Also in der Regel ist es so, dass Eltern gegenüber ihren Kindern bis zum Unterhalt verpflichtet sind. Dies gilt aber auch nur bedingt. Da es auch einkommensabhängig ist.
In erster Linie sollte für dich das Sozaialamt in zusammenarbeit mit dem Jugendamt für dich zuständig sein. Da du nun aber bereits volljährig bist, wird man dich da erstmal abwimmeln wollen. Daher solltest du schon driftige Gründe dafür angeben, damit das Jugendamt für dich aktiv werden kann.
Ich denke da an betreutes wohnen oder vielleicht auch eine WG.
Aber du solltest dir darüber im klaren sein, dass du vom Amt dazu aufgefordert werden kannst deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Was ja auch meiner Meinung nach schwachsinnig ist.
Gruss Lasterbalk
... oder wieder bei den Elter einzuziehen und weiterhin Kost und Unterkunft umsonst zu haben.
Wer freie Kost und Unterkunft ausschlägt hat eigentlich keine Unterhaltsansprüche mehr. Die Argumentation, man verstehe sich nicht mehr oder Handgreiflichkeiten, ist zu verbraucht um noch wirksam zu sein.
Das mit bis 25 unterhaltspflichtig, hört dort auf wo Gebotenes ausgeschlagen wird. Wobei, es geht mich nichts an, aber woher kommt denn das Geld, welches eine 18 Jahre junge Dame einfach um Frau sein zu können braucht, her ?
Deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig. Du musst sie auf Unterhaltszahlung verklagen, wenn sie dich vor die Tür setzen (und damit keinen Naturalunterhalt mehr leisten). Du kannst dir auch mit 18 noch Hilfe beim Jugendamt holen, wenn du das willst.
Du gehst zum Jugendamt und die können dir sagen was zu machen ist. Das dein Vater im Ernstfall nicht zahlen will macht nichts. Wenn das Amt einschreitet holen die sich das Geld oder machen ihn auf seine Verpflichtungen aufmerksam.
Gruß Nino
Hallo, mit 18 ist das Ende der Fahnenstange Jugendamt überschritten.