Flohmarkt mit Musik vom plattenteller muss ich Gema zahlen?

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Die Frankfurter Rundschau schreibt:

"Dass indes auch ein ehrenamtlicher Kindersachenflohmarkt mit Hintergrundmusik eigentlich bei der Gema angemeldet werden muss und im Falle des Abspielens von Musik ihrer Lizenznehmer auch eine Vergütung fällig wird, ist längst nicht jedem klar."

Weiter heißt es dort: "Die Berechnung der Vergütung geschieht dabei auf Grundlage von Größe der beschallten Fläche, Anzahl der Besucher und Höhe des Eintritts."

Und in einer Flohmarkt-Ordnung heißt es:

"Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet. GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des verursachenden Standinhabers."

Und auch hier heißt es: "GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD-Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden."

Für weitere Fragen gibt es den Gema-Tariffinder.

Gruß aus Berlin, Gerd