Flachheizkörper tauschen gegen Handtuchheizung in Mietwohnung sinnvoll?
Hi zusammen,
ich hab im bad einen Flachheizkörper. An diesem gibt es nichts auszusetzen. Jedoch habe ich mir schon auf meine Kosten neue Armaturen einbauen lassen. Jetzt hätte ich gerne einen Handtuchheizkörper um die Handtücher dran zu hängen. Ich habe meine Vermieter gefragt, weil ich eine neue Küche kaufen wollte, wie es aussieht, mit Eigenbedarfskündigung, also ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Sie die Wohnung selbst brauchen. Das habe Sie verneint. Ich habe also eine Küche gekauft. Die Vermieter haben einige Häuser im Ort, die Familie verdient Ihr Geld mit der Vermietung und Verwaltung der Häuser und Wohnungen. Ist es abwegig wenn ich die Vermieter frage ob ich das umbauen lassen darf?
7 Antworten
Was soll daran abwegig sein, als die Tatsache, daß die Leistung des Handtuchwärmekörpers oft nicht die Leistung erbringt, die zur Heizung des Bades nötig wäre. Diese Heizkörper werden eingesetzt, als zusätzliche Heizquelle um Handtücher zu trocknen, Die Hauptheizquelle stellt dann eine Fußbodenheizung dar. Wenn der Wärmebedarf des Badezimmers durch einen Handtuchwärmekörpers gedeckt werden kann, der dann auch noch an die vorhandene Wandfläche passt, dann kann man solch einen Heizkörper installieren. Man sollte aber bedenken, daß jedes Handtuch, daß auf dem Heizkörper hängt die Heizleistung verringert! Dadurch kann es passieren, daß das Bad dann nicht mehr warm wird.
Ja, ich habe ein innenliegendes Bad. Heizen brauche ich nicht um meine 23° zu haben, ich will nur warme und schnell trockene Handtücher.
Danke für deinen Beitrag...;)
Ist es abwegig wenn ich die Vermieter frage ob ich das umbauen lassen darf?
Der Vermieter kann halt verlangen, dass bei Auszug der Umbau rückgängig gemacht wird.
Ich habe meine Vermieter gefragt, weil ich eine neue Küche kaufen wollte, wie es aussieht, mit Eigenbedarfskündigung, also ob die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Sie die Wohnung selbst brauchen.
Rede doch mal mit dem Vermieter über eine Verträgsänderung/ neuer Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren oder Vorkaufsrecht.
MfG
Johnny
Ich würde nicht so viel Geld in eine fremde Wohnung investieren. Auch ohne Eigenbedarf kann es ein, dass du umziehen musst (Job, Partnerschaft usw.). Dann kannst du vom Vermieter kein Geld verlangen und musst entweder auf deine Anschaffungen verzichten oder das, was du entfernt hast, wieder einbauen...
Wenn der Vermieter dir erlaubt, sowas durchzuführen, bist letztlich DU der Auftraggeber. Und wenn was schiefläuft, hast DU die Probleme, wenn der von dir beauftragte Handwerker z.B. nicht versichert/ pleite ist oder ein Defekt auftritt, mit dem sich sonst der Vermieter rumschlagen müsste...
Schraub dir eine Handtuchstange oder ein paar Haken über der Heizung an die Wand - dann kriegst du auch so warme Handtücher!
Ich habe die Firma, die sonst im Haus die Heizungswartung macht, angeschrieben und um ein Angebot gebeten. Die Firma ist kompetent. Diese Firma ist eine ganze bekannte und alt angesessene Firma hier im Ort und hat einen tadellosen Ruf.
Danke für deinen Beitrag...
Ich würde den Handtuchheizer als zusätzlichen Heizkörper ansehen. Frage beim VM nach, ob du den Handtuchheizer nach Auszug entfernen mußt. Ich kann es mir nicht vorstellen, schließlich wertet er das Bad auf.
nööö, nicht jedes moderne Bad hat solche Heizkörper! Nicht jeder benötigt Modeklamotten oder einen Benz in der Garage, um beim Bäcker 200 Meter weiter Brötchen kaufen zu können ;-)
Wieso komme ich und meine Holde ohne solchen Firlefranz aus? Obwohl ja eine Einbindung in die bestehende Fussbodenheizung nur ein kleiner Umbauaufwand wäre. Viel wärmer als der Raum ist solch ein Zusatzheizkörper nicht. Folglich trocknen auch Handtücher ohne diesen Luxus in dem Raum.
Naja, eine Toilette wertet so einen Raum ja auch entsprechend auf, obwohl man darauf täglich nur sehr kurze Zeit verbringt ;-) Heißt, man kann sich alles schön reden.
reslistir, ich bitte dich auf meine Antworten und in meinen Fragen nichts mehr zu posten , denn auf deine negative Art kann ich verzichten. Wenn du nur am stänkern bist, solltest du vielleicht mal deine Anwesenheit hier im Forum überdenken, die ist nämlich nicht nötig.
Den Einbau solltest Du Dir schon genehmigen lassen, Bedenken wg. Eigenbedarfskündigung hätte ich an Deiner Stelle nicht, wenn der Vermieter mehrere Häuser hat, warum sollte er gerade Deine Wohnung benötigen?
Außerdem dürften die Kosten für den Handtuchheizer deutlich geringer als für die Küche sein.
Ich habe die Heizungsfirma die bei uns die Heizung macht angeschrieben wegen einem Angebot. Wenn ich mir das leisten kann, dann frag ich die Vermieter. Habe ich das ok, lass Ichs machen. Ich wollte nur wissen ob die Idee daneben ist...
Danke für deinen Beitrag. Ich sehe das auch so, wenn der VM will, dass ich das beim Auszug wieder zurückbaue, dann mach ich da nichts. Wenn nicht lass ich das um bauen. Jedes moderne Bad hat heute solche Heizkörper...