Fitness Vertrag gekündigt oder verlängert?

2 Antworten

Das Studio geht offensichtlich davon aus, dass die Zeit der coronabedingten Schließung ab Wiedereröffnung an deine Vertragslaufzeit angehängt wird. Ist das Studio also zB. seit November zu und der Vertrag zum Mai kündbar (6 Monate), dann würden 6 Monate ab Wiedereröffnung an deine Vertragslaufzeit angehängt; öffnet es also zB. im August wieder, könntest du erst zum Februar kündigen.

Das lässt sich rechtlich so vertreten, ist aber keineswegs zwingend. Höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Thema gibt es logischerweise noch nicht.

Das AG Papenburg hat gestern (!) entschieden, dass der Vertrag nicht um die Dauer der Schließung verlängert werden darf und der Kunde sogar die gezahlten Beiträge seit Schließung zurückverlangen kann. (Az. 3 C 337/20). Das ist aber nur eine untergerichtliche Entscheidung und ebenfalls nicht bindend.

Ich würde das Studio darauf hinweisen und sagen, dass du jedenfalls der Verlängerung über den 16.04. hinaus widersprichst und dir vorbehältst, gezahlte Beiträge für die Zeit der Schließung zurückzufordern. Gleichzeitig würde ich die Einziehungsermächtigung für dein Konto widerrufen bzw. ab Mai keinen Beitrag mehr bezahlen. Dann müsste das Studio nämlich vor Gericht gehen und nicht du.

Wie die Rechtsprechung das am Ende tatsächlich sehen wird, ist bisher mE noch völlig unklar und muss abgewartet werden.

ich habe diesen Schreiben erhalten aber verstehe irgendwie nicht was die mir damit sagen wollen

Sie wollen Dich verarschen.

Ich nehme ma an, Du zahlst derzeit keine Beiträge? Daher teilen sie Dir mit, dass sich der Vertrag um die Monate der Schlißung verlängert und Du die restlichen Monate zahlen sollst.

Schreib zurück, dass Du eine Vertragsverlängerung nicht akzeptierst, dass Du ihnen das SEPA Mandat entziehst und dass Du zum ordentlichen Vertragsende XX.XX.XXXX kündigst.

Alex

koerperklaus17  20.04.2021, 17:54

Dem würde ich widersprechen. Eine Vertragsanpassung im Sinne von § 313 BGB kann im Einzelfall auch eine Verlängerung des Vertrags bedeuten. Also völlig unvertretbar ist das nicht, was die schreiben. Für richtig halte ich es trotzdem nicht.

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EinAlexander  20.04.2021, 17:58
@koerperklaus17
Eine Vertragsanpassung im Sinne von § 313 BGB kann im Einzelfall auch eine Verlängerung des Vertrags bedeuten.

Und in § 313 lesen wir auch: (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.

Damit ist das Geschwurbel des Studios Nonsens. Das weiß das Studio natürlich auch. Denn auch der Deutsche Sportstudio-Verband DSSV (das ist Europas größter Arbeitgeberverband für die Fitness-Wirtschaft) schreibt das so:

"Durch die Schließung der Studios und die Unmöglichkeit für Mitglieder zu trainieren, gehen einige Studioinhaber davon aus, dass sich die derzeitige Laufzeit automatisch verlängert. Dies ist aber nicht der Fall. Verlängerungen der Laufzeiten bedürfen immer einer beidseitigen Vereinbarung, die sicherheitshalber sogar von Inhaber und Mitglied unterschrieben werden sollte. Es ist nicht möglich allein durch eine Mitteilung einen Vertrag zu verändern! Auch wenn viele Mitglieder bei der derzeitigen Lage eine solche Regelung akzeptieren, sollte die Rechtslage bekannt sein."

Quelle: https://www.dssv.de/corona/vertragsrecht/fitnessstudiovertragsrecht/

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koerperklaus17  20.04.2021, 18:07
@EinAlexander

Ja genau, wenn eine Anpassung nicht möglich oder zumutbar ist, kann man zurücktreten oder kündigen. Das setzt aber voraus, dass die Verlängerung um die Zeit der Schließung unzumutbar ist. Ist das zwingend?

Das kommt darauf an. Jedenfalls ist die Auffassung des Studios weder "Verarschung" noch "Geschwurbel", sondern höchstens unzutreffend.

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