Firma duzt mich in Anschreiben - juristische Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Eine Firma (zu der ich keinen Bezug habe) sendet mir ein Werbeanschreiben, in dem ich sofort mit "Lieber" und "du" (klein geschrieben) angesprochen werde. Der Filialleiter (den ich nicht mal vom Namen her kenne) verabschiedet sich mit "dein". Während des ganzen Anschreibens wird vertraulich geduzt. Ich empfinde diese Art der Werbung als anmaßend. Jetzt geht der Trend ja immer mehr zum Duzen. Wie sieht es aber juristisch aus: Als Angeschriebener habe ich (im Gegensatz zu jemand, der mich auf der Straße duzt) keine Möglichkeit, dem Duzen zu widersprechen. Ist es juristisch überhaupt erlaubt, dass die Firma mich sofort duzt und mit Vornamen anspricht? Wie kann ich dem widersprechen (es muss mir als Kunde ja gestattet sein, diese Art der Ansprache zurückzuweisen)? Kommt hier nicht § 185 StGB (Beleidigung) in Betracht, insbesondere, wenn ich der Firma zuvor mitteile, dass ich diese Ansprache nicht wünsche?
Ich bin übrigens weder besonders konservativ noch verbissen, duze gerne im Freundeskreis, Kneipen usw. Aber ich finde, Firmen sollten gegenüber ihren Kunden Anstand wahren.
10 Antworten
Eine bekannte online-Firma duzt mich auch. In einer mail habe ich Ihnen ausdrücklich erklärt, dass ich das nicht möchte. Sie haben mir darauf hin lang und breit erklärt, warum sie das machen und dass sie es weiterhin so handhaben.
Die Schreiben sind meist vorgeformt und lediglich der Name des Kunden wird eingesetzt.
Ich kam dagegen also nicht an.
Dann verabschiedet man sich eben von dieser Firma.
"Du, Frau Müller, kauf doch wieder was!"
Das gefällt mir nicht.
Hat euer Wohlgebohren denn schon in irgendeinerweise auf diese despektierliche Herantretensweise reagiert?
Es steht euer Wohlgebohren zu, euch von dieser unhöfischen Art zu distanzieren und auf ew. Privileg zu pochen, in angemessener Weise adressiert zu werden.
Erst bei fruchtlosem Verlauf sollten ew. Wohlgebohren drastischere Schritte zum Erhalt und Schutz ew. Ehre in Betracht ziehen.
Die landgräfliche Waffenkammer wäre von Stolz verzückt, ew. Wohlgebohren hierzu ein Rapier zur Verfügung stellen zu dürfen.
Allerehrfürchtigste Grüße entbietend,
Casuscactus
Dann musst du es den Absendern mitteilen, dass du nicht geduzt werden möchtest. Das ist weit verbreitet und soll wahrscheinlich das Eis brechen. Es verbietet aber kein Gesetz und strafbar ist es in dieser Situation nicht.
du könntest verlangen das die dich aus dem Verteiler nehmen,mehr geht glaube ich nicht.
Bin aber deiner Meinung.
Ignoriere das Werbeschreiben und gut ist es.