Feste Bindung an Arbeit rechtens?
Wenn im Ausbildungsvertrag festgelegt wird das man sich nach Beendigung der Ausbildung für 3 Jahre fest an das Unternehmen bindet und im richtigen Arbeitsvertrag dazu allerdings nichts steht, ist die Bindung an das Unternehmen dann rechtskräftig?
4 Antworten
Schau einfach mal ins BBiG. Dort steht eindeutig drin, dass eine Bindung nach der betrieblichen Ausbildung an den Ausbildungsbetrieb rechtswidrig ist.
Es würde mich tatsächlich wundern, wenn dieser Passus im Ausbildungsvertrag gestanden hätte und die zuständige Kammer das so unterschrieben hätte. Daher stellt sich für mich die Frage: ist es ein betriebliches Ausbildungsverhältnis? Geht es um Deutschland?
BBiG 12
Handelt es sich um ein ordentliches betriebliches Ausbildungsverhältnis?
Was für Schulkosten? Berufsschule ist komplett kostenfrei.
wenn was im Ausbildungsvertrag geregelt wurde, aber im Arbeitsvertrag nichts diesbezgl., dann gilt der neue Arbeitsvertrag.
Der Ausbildungsvertrag endet mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und sofern bestanden...
Das ist mir schon klar. Ich wollte nur wissen ob diese 3 Jahres bindung nach Ausbildung rechtens bzw. Gültig ist
Solche Klauseln sind nicht bindend, dazu gibt es einige Urteile. Das kann man leicht anfechten.
Kannst du mir sagen unter welchem Paragraphen das steht