Ferienjob Arbeitsamt 18 Jahre?

4 Antworten

Hallo Mario,

leben mehrere Personen in einem Haushalt mit einem Hartz IV-Empfänger zusammen, ist eine Bedarfsgemeinschaft gegeben.

Grundsätzlich bilden folgende Personengruppen eine Bedarfsgemeinschaft:

  • alle Mitglieder eines Haushaltes, in dem gemeinsam gewirtschaftet wird
  • Eheleute und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder unter 25 Jahren
  • Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben
Auswirkungen einer Bedarfsgemeinschaft auf den Hartz 4-Regelsatz

Leben Sie als Hartz 4-Empfänger mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, kann das zur Folge haben, dass Ihre Leistungen geringer ausfallen. Das hat vor allem mit dem Einkommen bzw. Vermögen der übrigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu tun. Ist beispielsweise Ihr Lebenspartner berufstätig und verfügt über Einkommen, kann das dazu führen, dass sein Einkommen auf Ihre Leistungen angerechnet wird, wodurch sich diese vermindern.

Vor diesem Hintergrund solltest du dich beim Jobcenter informieren und beraten lassen.

Gut zu wissen:

Aufgrund der Einkommenshöhe handelt es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung für die Sozialabgaben fällig werden.

Steuerfrei dürfen jedoch 450,- EUR im Monat, bzw. 5.400,- EUR ( 12 x 450,- EUR hinzu verdient werden.

Das heißt: Solltest du keine weiteren Jobs machen oder dein Jahreseinkommen 5.400,- EUR nicht übersteigen, kannst du dir die gezahlten Sozialabgaben durch das Finanzamt erstatten lassen.

Die Erstattung würde wiederum als Einkommen zählen und teilweise angerechnet werden, falls sich die Bedarfsgemeinschaft nicht geändert hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es um das Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) geht, ist das kein Problem.

Wenn es jedoch um das Jobcenter geht, sieht die Sache etwas anders aus.

Dann würde zumindest ein Teil des Geldes angerechnet.

Ich nehme einmal an das es um ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter geht !

Dann gibst Du im Internet einmal ein, ALG - 2 Ferienjob, wenn die Voraussetzungen bei dir erfüllt sind, könntest Du in den Ferien pro Jahr bis zu 2400 Euro ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Auf Einkommen was nicht in den Ferien erzielt wird oder diese 2400 Euro übersteigen würde, gelten dann wieder die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, findest Du auch im Internet zum nachlesen.

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung / § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung / § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

(4) 1Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. 2Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. 3Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.