Fenster meiner Mutter seit drei Tagen ausgehangen. Vermieter dreht Däumchen?
Vor drei Tagen hat sich beim Aufklappen des Fensters bei meiner Mutter das Fenster aus der Verankerung gehangen und lässt sich seitdem nicht mehr schließen, auch der Griff nicht mehr bewegen. In der Vergangenheit war das schon öfter der Fall gewesen und da ließ sich das Fenster wieder in den Rahmen drücken und normal per Griff schließen. Das geht jetzt nicht, das Fenster lässt sich nur leicht nach innen ziehen (aber auch nur wie in Kippposition), der Griff gar nicht mehr bewegen und das Fenster lässt sich auch nicht mehr in den Rahmen drücken.
Als meine Mutter mir das erzählte, habe ich bei ihrem Vermieter angerufen und Bescheid gegeben, dass die jemanden zum Nachschauen vorbeischicken. Die haben mich an den Hausmeister geleitet, wo ich dann anrief. Der Hausmeister meinte typisch nach deutscher Manier er sei nicht für die Hausnummer meiner Mutter zuständig und da müsste die Reparaturfirma XYZ des Vermieters kommen.
So, also rufe ich bei dieser Reparaturfirma an(alle Telefonate am zweiten Tag), erkläre den Sachverhalt und frage, ob die wen zum Nachschauen vorbeischicken können. Dann sagt die Frau dass ihre Firma nicht zuständig seien(das haben wir doch schonmal gehört), weil die Fenster noch keine 5 Jahre alt sind (die wurden vor etwa 3 Jahren im Auftrag des Vermieters im gesamten Block neu gemacht) und das hätte was mit Gewährleistung zu tun, da müsste die Firma kommen, die die Fenster eingebaut hat.
Da hat meine Mutter am selben Abend noch beim Vermieter angerufen und wollte einen Termin mit dieser Firma ausmachen. Der Vermieter sagte, er habe jetzt Feierabend und keine Zeit sich darum zu kümmern (wieso geht er dann überhaupt ans Telefon).
Also rief meine Mutter am nächsten Morgen direkt um 8 beim Vermieter an, der meinte er muss die Unterlagen raus suchen, da vor zwei Jahren der Vermieter gewechselt hat (vorher Deutsche Wohnen) und die nicht wissen, welche Firma damals die Fenster eingebaut hat. Er würde sich nochmal bei ihr melden, was aber den ganzen Tag nicht geschah. Heute ist Freitag, meine Mutter hat immernoch ein ausgehangenes Fenster, kann nicht ordentlich lüften (die Raumluft steht schon und es riecht muffig), der Vermieter scheint Däumchen zu drehen und da heute Freitag ist, könnte es kommen, dass vor dem Wochenende nichts mehr passiert.
Wie kann man gegen solche Vermieter vorgehen? Wie können wir bewirken, dass die so schnell wie möglich wen vorbei schicken, um das Fenster zu reparieren?
5 Antworten
Man kann nur den Vermieter auffordern, den Mangel innerhalb einer kurzen Frist zu beseitigen und ggf. eine Mietminderung ankündigen. Alternativ könnte man auch eine Ersatzvornahme durchführen, d.h. Du lässt selbst reparieren und ziehst die Kosten von der Miete ab.
Ich würde dennoch nochmal beim Vermieter anrufen.
Noch mal beim Vermieter anrufen und auf die Dringlichkeit Hinweisen.
Wenn es ihn wieder nicht interessiert oder nichts passiert, dann kündige an, das ihr für Die Zeit, wo das Fenster nicht repariert wird, die Miete um × % mindern werdet, weil er seinen Verpflichtungen als Vermieter nicht nach kommt.
Wie oben beschrieben kannst du zwar eine Firma beauftragen, aber er ist nicht gezwungen diese jisten zu übernehmen. Das musst du vorher schriftlich ankündigen, siehe die andere Antwort.
Es geht ja auch nicht darum die Miete wirklich zu reduzieren, aber wenn es ums Geld geht, werden die meisten Vermieter hellhörig. Es geht darum damit zu drohen, um zu sehen, ob er sich bewegt oder weiter auf stur macht.
Der Griff lässt sich nicht mehr bewegen weil die "Fehlbediensperre" aktiv ist.
Die musst du nur lösen, dann geht das Fenster wieder zu.
Google mal danach, oder guck malauf youtube, kann man hier schlecht erklären
Du kannst den Vermieter schriftlich ( mit Einschreiben und Fristsetzung - 14 Tage - in Verzug setzen ! )und ankündigen, eine Firma zu beauftragen und ihm anschließend die Rechnung zuzustellen.
Einschreiben ist wichtig, um später den Zugang nachweisen zu können.
Sollte sich der Vermieter nach Fristende immer noch nicht gemeldet haben, kannst du sämtliche kosten einklagen und wirst Recht bekommen.
Die Miete kannst du bis dahin um einen angemessenen % - Satz kürzen.
Gute Idee, werde ich mir merken, danke! Macht es was, dass meine Mutter einen gesetzlichen Betreuer hat? Der regelt alles mit Miete etc. Und könnte da eventuell einen Strich durch machen, wenn wir Mietminderung durchsetzen wollen.
Das macht nichts. Wenn der den Vorfall kennt und von den gesetzlichen Vorgaben weiß, setzt er nur im Namen der Mutter die Dinge in die Tat um.
Es kommt darauf an ob das überhaupt der Vermieter machen muss. Bei Bagatellfällen ( oft unter 100€ Sachen) und bei selbstverursachten Schäden muss der mieter das selbst machen
Nein, die Kleinstreparaturklausel besagt nicht, dass der Mieter einen Auftrag auslösen muss, sondern nur, dass er die Kosten trägt.
Der Vermieter muss beauftragen. Ein ausgehangenes Fenster fällt auch nicht unter diese Klausel
Wird sie heute machen. Mietminderung wird sie nicht androhen wollen, da alles mit ihrer Miete vom gesetzlichen Betreuer geregelt wird und ihr das zu anstrengend ist. Sollte der Vermieter nicht aktiv werden, wäre es möglich, die Reparaturfirma xyz trotzdem zu beauftragen? Oder wäre das strafbar, weil ja die andere Firma zuständig ist?