Fenster meiner Mutter seit drei Tagen ausgehangen. Vermieter dreht Däumchen?

5 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Man kann nur den Vermieter auffordern, den Mangel innerhalb einer kurzen Frist zu beseitigen und ggf. eine Mietminderung ankündigen. Alternativ könnte man auch eine Ersatzvornahme durchführen, d.h. Du lässt selbst reparieren und ziehst die Kosten von der Miete ab.

Ich würde dennoch nochmal beim Vermieter anrufen.

Noch mal beim Vermieter anrufen und auf die Dringlichkeit Hinweisen.

Wenn es ihn wieder nicht interessiert oder nichts passiert, dann kündige an, das ihr für Die Zeit, wo das Fenster nicht repariert wird, die Miete um × % mindern werdet, weil er seinen Verpflichtungen als Vermieter nicht nach kommt.

Marina4931 
Fragesteller
 07.01.2022, 07:58

Wird sie heute machen. Mietminderung wird sie nicht androhen wollen, da alles mit ihrer Miete vom gesetzlichen Betreuer geregelt wird und ihr das zu anstrengend ist. Sollte der Vermieter nicht aktiv werden, wäre es möglich, die Reparaturfirma xyz trotzdem zu beauftragen? Oder wäre das strafbar, weil ja die andere Firma zuständig ist?

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Croatinlover  07.01.2022, 08:01
@Marina4931

Wie oben beschrieben kannst du zwar eine Firma beauftragen, aber er ist nicht gezwungen diese jisten zu übernehmen. Das musst du vorher schriftlich ankündigen, siehe die andere Antwort.

Es geht ja auch nicht darum die Miete wirklich zu reduzieren, aber wenn es ums Geld geht, werden die meisten Vermieter hellhörig. Es geht darum damit zu drohen, um zu sehen, ob er sich bewegt oder weiter auf stur macht.

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Der Griff lässt sich nicht mehr bewegen weil die "Fehlbediensperre" aktiv ist.

Die musst du nur lösen, dann geht das Fenster wieder zu.

Google mal danach, oder guck malauf youtube, kann man hier schlecht erklären

Du kannst den Vermieter schriftlich ( mit Einschreiben und Fristsetzung - 14 Tage - in Verzug setzen ! )und ankündigen, eine Firma zu beauftragen und ihm anschließend die Rechnung zuzustellen.

Einschreiben ist wichtig, um später den Zugang nachweisen zu können.

Sollte sich der Vermieter nach Fristende immer noch nicht gemeldet haben, kannst du sämtliche kosten einklagen und wirst Recht bekommen.

Die Miete kannst du bis dahin um einen angemessenen % - Satz kürzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Marina4931 
Fragesteller
 07.01.2022, 08:01

Gute Idee, werde ich mir merken, danke! Macht es was, dass meine Mutter einen gesetzlichen Betreuer hat? Der regelt alles mit Miete etc. Und könnte da eventuell einen Strich durch machen, wenn wir Mietminderung durchsetzen wollen.

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lazyjo  07.01.2022, 08:03
@Marina4931

Das macht nichts. Wenn der den Vorfall kennt und von den gesetzlichen Vorgaben weiß, setzt er nur im Namen der Mutter die Dinge in die Tat um.

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Es kommt darauf an ob das überhaupt der Vermieter machen muss. Bei Bagatellfällen ( oft unter 100€ Sachen) und bei selbstverursachten Schäden muss der mieter das selbst machen

ChristianLE  07.01.2022, 08:34

Nein, die Kleinstreparaturklausel besagt nicht, dass der Mieter einen Auftrag auslösen muss, sondern nur, dass er die Kosten trägt.

Der Vermieter muss beauftragen. Ein ausgehangenes Fenster fällt auch nicht unter diese Klausel

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