Feldweg neben Bahn - Betreten erlaubt?
Hallo,
ich hätte eine Frage ob ich einen Feldweg betreten darf – folgendes:
Unser Bahnhof am Dorf ist außerhalb, da geht eine gerade Teerstraße, welche mit dem Auto befahren werden darf, hin. Parallel (ca. 15-20 Meter) zur Straße verläuft ein Feldweg, und neben dem Feldweg (ca. 5 Meter) sind die Gleise. Der Feldweg ist ca. 200 Meter lang und biegt dann zur Straße ein.
Ich gehe öfters auf dem Feldweg, weil der einfach schöner zu laufen ist. Gestern hat mich die Frau, die am Bahnhof Dienst hatte (Gleise stellen etc.) in recht autoritärem Ton angesprochen, dass das kein offizieller Weg wäre und ich da runter gehen solle.
Es sind da auch tatsächlich zwei Schilder (durchgestrichene Person) angebracht, dass man in das Areal nicht gehen dürfe, allerdings nur von der Bahnhofsseite her. Auf der entgegengesetzten Seite (am anderen Ende der 200 Meter) sind keine Schilder zu sehen.
Begründung von ihr: Es könne sein, dass ein Lokführer dann eine Vollbremsung hinlegt (wohl weil er meint, dass jemand im Gleis ist).
Sie hat auch noch gemeint, dass Leute, die mit Hunden da laufen, ein Problem wären, weil der Hund ins Gleis rennen kann.
Insofern bin ich nicht der einzige, der da gerne läuft.
Nun geht die Bahnstrecke dann weiter eine Straße und dann ein Feldweg an den Gleisen entlang, mit nur wenig mehr Platz zwischen Weg und Gleise.
Insofern kann der Abstand alleine nicht das Problem sein. An manchen Stellen gibt es eine Böschung, die wohl ein gewisses Hindernis darstellt.
Mein Gedanke noch zur Offizienz des Weges: Im Falle der Nicht-Offizienz des Weges könnte der Zugführer aufgrund dessen denken, dass sich jemand ins Gleis aufmachen will, weil der da eigentlich nicht sein dürfte und im Fall eines offiziellen Weges kann ihm das egal sein, weil derjenige da eben auf der Offizienz auch drauf sein darf?
Aber rechtfertigt das deshalb ein so striktes Verbot, nicht ganz normal auf einem Feldweg laufen zu dürfen?
Kenne mich mit all den Gegebenheiten, Umständen und Richtlinien nicht aus, bin deshalb dann auch erstmal von dem Weg runter, aber ich will doch nochmal nachfragen, ob ich das nun wirklich muss.
Danke und Grüße
Christian
4 Antworten
Es sind da auch tatsächlich zwei Schilder (durchgestrichene Person) angebracht, dass man in das Areal nicht gehen dürfe,
Das bedeutet, dass da jemand (die Bahn) sein Hausrecht geltend macht und die Nutzung durch Unbefugte untersagt.
Was ist daran nicht zu verstehen?
.
Das könnte an den "Grundstücksbesitzverhältnissen" liegen.
wie brisant ist das dann?
Eigentum ist sehr brisant. 😉
Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Frau meckert nur, es passiert aber nichts...
Es könnten jederzeit und überall Personen an die Gleise kommen und der Zugführer müsste eine Notbremsung hinlegen. Warum ist es denn jetzt gerade an diesem Stück ein Problem?
Mach dir keine Gedanken. Alles nur leeres Gerede.
Frag doch mal bei der Gemeinde oder der Polizei nach.
Die sollten dir helfen können.
zwei Schilder (durchgestrichene Person)
Bei wie vielen würdest du es begreifen?
"...allerdings nur von der Bahnhofsseite her. Auf der entgegengesetzten Seite..." > wie brisant ist das dann? Und siehe den ganzen Zusammenhang und die Antwort von blacksheepkills
"...allerdings nur von der Bahnhofsseite her. Auf der entgegengesetzten Seite..." > wie brisant ist das dann? Und siehe den ganzen Zusammenhang und die Antwort von blacksheepkills