Feiertag in Sachsen?

3 Antworten

Ich habe unten stehenden Text im Internet gefunden und bin deshalb der Meinung, dass nicht gearbeitet werden muss.

Der Buß- und Bettag ist (nur noch) ein Sachsen ein gesetzlicher Feiertag, in Brandenburg also nicht.

Ohne besondere Erlaubnis der Aufsichtsbehörden darf an diesem Tag demnach nicht gearbeitet werden (von den bekannten Bereichen abgesehen).

Entscheidend für die Frage, ob Du arbeiten musst oder nicht, ist die Feiertagsregelung an dem Ort, an dem Du üblicherweise arbeitest, nicht der Ort des Firmensitzes Deines Arbeitgebers.

Der Firmensitz Deines Arbeitgebers ist in Brandenburg, wo der Buß- und Bettag kein Feiertag ist; Du arbeitest in Sachsen, wo er aber ein Feiertag ist: demnach musst Du nicht arbeiten.

Dem Arbeitgeber ist es auch nicht erlaubt, Dich nur des Feiertags in Sachsen wegen für diesen einen Tag zur Arbeit nach Brandenburg zu beordern.

Ja, wir müssen arbeiten. Mach dir aber nix draus. Mir geht es auch so.

Je nachdem, was als Sitz der Arbeitsstätte im Arbeitsvertrag steht.