Farbiges Einscannen?

2 Antworten

Sollte in der Software vom Drucker einstellbar sein, in diesem Fall HP Smart.

Übrigends, Staatliche Dokumente wie Perso und Reisepass darf man nicht als Farbkopie vorlegen. Diese werden als gefälschte Dokumente klassifiziert, selbst wenn man sie auf nem DIN A4 Blatt druckt.

Kollege durfte dafür schon 2.500€ blechen, SW Kopien sind allerdings erlaubt.

Commodore64  30.12.2023, 16:40

Lustig, ein Anmeldedienst muss beim Straßenverkehrsamt eine Farbkopie vom Perso des Fahrzeughalters vorlegen.

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Cyreplex  30.12.2023, 17:09
@Commodore64

Denke ist ein Unterschied ob man das als Privatperson mit sich führt oder ob 2 Staatliche Einrichtungen das sich gegenseitig zu schieben.

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Commodore64  30.12.2023, 17:14
@Cyreplex

Anmeldedienste sind nicht staatlich.

Und wie bekomme ich die Farbkopie dann zum Anmeldedienst wenn ich die nicht besitzen darf nachdem ich die gemacht habe?

Das ist ja nicht so, dass der Anmeldedienst zum mir nach Hause kommt und meinen Ausweis auf meinem Kopierer selber herstellt oder wie beide in einen Copyshop gehen.

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Cyreplex  30.12.2023, 17:34
@Commodore64

Keine Ahnung von was für einen Anmeldedienst hier gesprochen wird, aber ich bin mir ziemlich sicher das die nen Scanner haben um das kurz selber zu kopieren wenn man dort ist.

Ich musste noch in meinem Leben eine physikalische Kopie meiner Dokumente irgendwo hin bringen. Und mittlerweile kann man diese auch mailen oder faxen, auch in Deutschland in 2023.

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Commodore64  30.12.2023, 17:57
@Cyreplex

Wie gesagt, das Straßenverkehrsamt verlangt das wenn man einen Anmeldedienst benutzt. Und duch Corona konnte man nicht selber anmelden.

Und das war nicht nur bei mir so sondern auch bei ein paar anderen Bekannten die mich nach Farbkopien gefragt hatten da die selber nur S/W Drucker hatten.

€2500 nur weil man seinen Perso kopiert? Wo lebst Du?

Wenn man die Kopie als Echt ausgibt, das ist dann eine Straftat. €2500 sind nicht nur ein Bußgeld, da musste eine Straftat vorgelegen haben!

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Cyreplex  30.12.2023, 18:39
@Commodore64

Gab auch ne Anklage dazu für Dokumentenfälschung. Und er hat sich nicht versucht damit auszuweisen. Das ist dem Polizisten nur aufgefallen als er seinen echten Führerschein im Geldbeutel gesucht hat und die Kopie dabei raus gezogen hat.

Ich würd ihn ja fragen ob er den wisch von 2017 noch hat, aber dafür ist es mir zu egal ob du mir das glaubst oder nicht.

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Commodore64  30.12.2023, 19:07
@Cyreplex

Ich glaube nicht daran, dass die Geschichte so stimmt wie die Dir erzählt wurde.

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Wenn der so viel Geld zahlen musste, also eine Straftat begangen hat, dann muss bewiesen worden sein, dass der das Dokument zum Zweck der Täuschung angefertigt hat und nicht nur als Sicherheitskopie.

Der wird daran was manipuliert haben und vermutlich auch schon was damit angestellt haben. Meistens machen Jugendliche eine Kopie mit verändertem Datum damit die in Discos, Kneipen oder andere Veranstaltungen rein kommen. Die zeigen dann die Kopie im Klarsichtfenster einer Brieftasche vor um einen echten Ausweis vorzugaukeln.

Vermutlich haben die Polizisten genau das gesehen, den gefälschten Ausweis im Klarsichtfenster als der den echten heraus holen wollte.

Wäre da eine echte, unverfälschte Kopie drin gewesen, hätte der nicht eine so hohe Geldstrafe bekommen. Der muss eindeutig eine Straftat begangen haben.

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Cyreplex  30.12.2023, 19:15
@Commodore64

Er hatte die Kopie nur, weil er im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist in der Vergangenheit und die Polizei ihm dort den Führerschein abgenommen hat weswegen er seine Rückkehr nach DE verzögern musste.

Die Kopie war dafür da, diese statt dem Führerschein abzugeben sollte sich das so noch einmal ereignen.

Aber nette Geschichte.

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Commodore64  30.12.2023, 19:51
@Cyreplex

Deine Geschichte ist "nett". Ich habe keine Geschichte erzählt.

So hohe Geldstrafen bekommt man nur für Straftaten. Frag den mal nach welchen paragraphen der verurteilt wurde so viel zu zahlen. Bin ich mal gespannt.

Und wie das Strafgesetzbuch sagt:

Wer zur TÄUSCHUNG .... GEBRAUCHT

Das anfertigen einer Kopie alleine ist nicht strafbar, auch nicht wenn man daran etwas verfälscht. Der Gebrauch mit Täuschungsabsicht ist strafbar und das muss erst mal beweisen werden. Also muss der damit was angestellt haben, denn sonst gilt die Unschuldsvermutung.

(1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig. (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet.

Also musste bewiesen worden sein, dass der eine Täuschung gemacht oder versucht hat.

Aber bitte nenne mir mal die Paragraphen nachdem das anfertigen einer einfachen Kopie ohne SIcherheistmerkmale usw. illegal ist sofern man die nur für sich selber besitzt.

Und der Perso und Führerschein wird ja nicht als Trophäe abgenommen sondern deswegen damit der keinen mehr hat. Und da ist dann das abgeben einer Fälschung ein waschechter Täuschungsversuch.

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Die Scannen alle Farbig. Ist am Ende die Frage, wie du es Kopierst.

Wenn du eine S/W Kopie machst, ist es doch klar, dass es am Ende Schwarz Weiß aus dem Drucker herauskommt.

Du musst schon eine Farbkopie machen.

Wenn du es nur auf einen Computer speicherst, sollte es immer Farbig abgespeichert werden.