Fanfiction als Buch verkaufen, ohne daran zu verdienen?

2 Antworten

Nein, das wäre ohne konkrete Einwilligung der/des Künstler/s bzw. dessen Management in schriftlicher Form nicht erlaubt. Im Grunde interessiert es niemanden, ob du damit Gewinn machst oder nicht. Sobald du es verkaufst, nimmst du Geld dafür. Egal ob damit lediglich die Produktionskosten abgedeckt sind oder mehr als das. Es kommt ein Kaufvertrag zustande.

Nun frage ich mich allerdings, warum du besagten Personen die Geschichte nicht einfach online zugänglich machst. Du willst/darfst doch sowieso kein Geld damit verdienen. Derjenige kann sich das Ganze dann ja auch selbst ausdrucken, wenn er das unbedingt möchte (wenn er für die Druckkosten ohnehin zahlen sollte, macht das ja keinen Unterschied). Damit spart man sich dann auch gleich die Versandkosten.

Im übrigen befinden sich Fanfictions nicht in einer rechtlichen Grauzone. Das Veröffentlichen/verbreiten solcher ist illegal. Da es wenig Sinn macht seine eigenen Fans zu verklagen, werden sie lediglich größtenteils geduldet. Es ist aber nicht so, dass es hier nie Abmahnungen gegeben hätte.

LG

Bei Fansachen sind zwar eine rechtliche Grauzone, aber ab dem Zeitpunkt, wo du es verkaufst, kannst du in Teufels Küche kommen. Ganz besonders, wenn du es gewerblich machst. Da ist es egal, ob du Gewinn dabei machst oder nicht. Entdeckt der Urheber oder seine Verwertungsgesellschaft deine Fanfic können die durchaus Geld verlangen, wenn du keine Lizenz/Erlaubnis erworben hast. Verkaufen von Lizenzpflichtigen Zeugs und dazu noch Gewerbe reicht da schon. Viele dulden es, aber manche auch nicht. z.B. Disney schießt andauernd Fanmerch ab.

Wenn du es unbedingt unter die Leute bringen willst dann evtl. "unter der Hand" als z.B. Fanzine. Also quasi "freundschaftliches Weitergeben", wie du es wahrscheinlich jetzt schon machst.

Offiziell verkaufen kannst du es, wenn du die Namen der Charaktere änderst, so dass man nicht mehr auf die Idee kommt es sei Person XY und die Schlüsselszenen/bekannte Lebensereignisse weg lässt.

Wie die genaue Rechtslage ist, kannst du auch noch mal hier nachlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung