Fahrzeuge ausser simson mit denen man 60 Fahren darf?

3 Antworten

60 km/h für Mopeds bzw. Kleinkrafträder galt nur in der DDR. Von 1986 bis 2001 galt im Westen bzw. dann in Gesamtdeutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (davor waren es 40 km/h). Wenn Du also legal schneller als 45 km/h fahren willst, aber keine Simson, musst Du nach einem Moped oder Kleinkraftrad aus diesem Zeitraum suchen.

Gibt es nicht...und Du darfst nur dann ein Simson mit dem AM Führerschein fahren, wenn Fahrgestellnummer und Fahrzeugbrief des Simson S 51 oder KR 51 aus der DDR für die DDR stammte und in der DDR zugelassen war und nicht aus Reimport z.B. Ungarn usw stammte.

Das geht nur mit Simson und Co, die damals in der DDR legal 60km/h fahren durften. Diese Fahrzeuge haben Bestandsschutz.