Fahrt ihr immer nach Sichtfahrgebot oder manchmal ohne?

6 Antworten

Das sogenannte Sichtfahrgebot wird in § 3 Abs.1, Satz 4 StVO behandelt.

Es besagt, dass ein Fahrzeugführer mit Hindernissen aller Art - außerhalb seines Sichtbereiches - rechnen muss und deshalb, innerhalb seines Sichtbereiches anhalten können muss.

Dieser Sichtbereich - die Bezeichnung sagt es - variiert je nach Helligkeit und Wetterlage.

Nasse Straßen, bei Dunkelheit, "schlucken" Licht und man sollte das berücksichtigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Man soll immer nach Sichtfahrgebot fahren. Oder man riskiert ein gefährlicher Unfall. Die Leute, die immer mit „Ich bin im Recht und deswegen fahre ich einfach durch“, ist einfach rücksichtslos und soll nie den Lappen wiedergeben…

ich weiß nicht mal mehr, was das sagt

aber meist sehe ich genug, wenn ich fahre

regen bei nacht ist schlimm

Ja.

Allerdings mit aufgestellten Nackenhaaren weil die Gefahr hoch ist das hinter mir einr kommt der das nicht tut und mir reinbrettert. Wäre schon zweimal fast passiert.

Ne, manchmal fliege ich auch nach IFR.