Fahrradstrasse Anlieger frei?

RedPanther  13.01.2023, 10:47

Gab es denn ein Halteverbot?

undacavaa 
Fragesteller
 13.01.2023, 11:10

weiss ich nicht, habe halt gehalten "in zweiter reihe" damit die person mein auto erkennt und einsteigen kann. es ist eine sehr breite fahrradstrasse

3 Antworten

habe halt gehalten "in zweiter reihe" damit die person mein auto erkennt und einsteigen kann.

Dann liegt da der Hase im Pfeffer. In zweiter Reihe zu halten, ist eine Ordnungswidrigkeit wenn dabei der Verkehr behindert wird (das ist dann der Fall, wenn irgend jemand nicht einfach geradeaus weiterfahren kann).

Das Ganze hat also überhaupt nichts damit zu tun, dass es eine Fahrradstraße war oder "Anlieger frei" galt.

Du durftest an dieser Stelle nicht halten. Dafür gab es das Ticket, und nicht für das Einfahren in eine Anliegerstraße.


undacavaa 
Fragesteller
 13.01.2023, 11:12

und wie soll man eine person einsteigen lassen wenn man nicht kurz anhalten darf? eine sehr breite fahrradstrasse im dezember um 18:30 glaube kaum das man die radfahrer dadurch behindert.

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Stadewaeldchen  13.01.2023, 11:20
@undacavaa

Du darfst ja an geeigneter Stelle anhalten und jemanden einsteigen lassen, aber eben nicht in zweiter Reihe. Das ist auch in Fahrradstraßen nicht erlaubt.

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undacavaa 
Fragesteller
 13.01.2023, 22:10
@Stadewaeldchen

Es ist eine sehr breite Fahrradstrasse die in beiden Richtungen geht. Links und rechts sind zusätzlich Autos geparkt. Ich habe mich sehr weit rechts hingestellt mit dem Auto links neben den parkenden Autos. Fahrradfahrer konnten problemlos links an mir vorbeifahren. Es gab keine geeignetere Stelle um eine Person einsteigen zu lassen.

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Stadewaeldchen  13.01.2023, 22:40
@undacavaa

Und wenn die Straße 100 Meter breit ist, in zweiter Reihe parken oder halten ist nicht erlaubt.

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lilatrudi  14.01.2023, 07:56
@undacavaa
Es ist eine sehr breite Fahrradstrasse...

Hier musst du dich nicht rechtfertigen. Leg Widerspruch ein mit der o.a. Begründung, und teile uns mit, wie teuer es im Endeffekt geworden ist.

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Dann leg Rechtsmittel ein. Jemanden von zuhause abzuholen ist Anliegerverkehr.