Fahrerflucht oder nicht Wiese festgefahren?

8 Antworten

Du hast einen Flurschaden angerichtet...natürlich musst du dafür zahlen - und seien es auch nur 5€ Ernteausfall für den Bauern. Und wenn dich einer gesehen hat und der Bauer dich anzeigt dann blüht dir genau das erwähnte Verfahren wegen Fahrerflucht mit allen Konsequenzen - die Schadenshöhe ist dabei egal.

Auf der sicheren Seite bist du wenn du sofort die Polizei anrufst und den Schaden meldest - schließlich kann man nicht verlangen dass du dort wartest bis der Bauer vorbeikommt; auch eine Email an die nächste Polizeidienststelle dürfte reichen. Und die Polizei wird dir dann empfehlen morgen bei der Gemeinde nachzufragen wem der Acker gehört.

Typischerweise wird der Bauer antworten"ist egal, danke fürs Bescheidsagen" - aber alles andere kann eben deutlich teurer werden.

roboboy  12.02.2020, 22:57

5€? So ein Flurschaden geht schnell in die Tausende, je nach dem was er in dem Acker gemacht hat....

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punkexpert39  12.02.2020, 22:58
@roboboy

Und ? Da geht es am Ende nur noch darum ob es sich lohnt die Sache mit oder ohne Haftpflichtversicherung zu regeln - es ändert nix an der Strafbarkeit der Fahrerflucht.

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Ja, das erfüllt den Straftatbestand des unerlaubten entfernen vom Unfallort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Nunja, ich würde direkt bei dem Bauern beichten. So ein Flurschaden kostet mal schnell einige Tausend Euro. Vor allem wenn auf dem Acker wieder frisch gesät ist, wovon auszugehen ist....

Gut, neue Umstände:

Das ist ne Wiese, kein Acker. Und der Schaden wird eher marginal sein. Zum Bauern gehen, erklären, was du da zu suchen hattest und das war's dann wohl....

Ademi130 
Fragesteller
 12.02.2020, 23:27

Wie sieht es den jetzt aus ist das troztdem jetzt noch eine fahrerflucht oder nicht wenn das kein acker sondern eine wiese ist

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roboboy  12.02.2020, 23:33
@Ademi130

Fahrerflucht ist es trotzdem weiterhin. Rechtlich gesehen.

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Das Beste wäre den Schaden innerhalb von 24h bei der Polizei zu melden. Dann wird meist von dem Tatbestand der Fahrerflucht abgesehen bzw. gelten dann mildenende Umstände.

Vielleicht kannst du dich mit dem Bauern, dem der Acker gehört auch anderweitig einigen.