Fahrerflucht bei angefahrener Katze, ist das Tierquälerei?

8 Antworten

Würde mich jedenfalls nicht wundern. Das Tierschutzgesetz ist ja generell sehr schwach ausgeprägt. Ich sehe ständig Tiere die einfach tot auf der Straße liegengelassen werden und niemand muss die beseitigen. Sowas wie Mord oder Totschlag am Tier gibt es ja eh nicht, warum sollte das für Fahreflucht gelten. Im Zweifel wir in der Fahrschule gelehrt: Einfach daraufhalten. Das heißt: Tiere sind im Straßenverkehr nichts wert 😡

Nun die Frage, inwiefern kann man gegen ein solches Verhalten des Fahrers vorgehen? Kann man ihn anzeigen oder nicht?

Nein im Gegenteil. Der Halter eines Tieres ist dafür verantwortlich, dass ein Tier nicht auf die Straße rennt. Genau genommen kann der Pflegedienst von deinem Nachbarn Schadensersatz für Schäden am Auto verlangen.

Selbst wenn man den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bejahen sollte, gibt es den rechtfertigenden Notstand.

Dass ein Pfleger einen pflegebedürftigen Menschen nicht länger in seinen Fäkalien liegen lässt oder eben auf seine (lebensnotwendigen) Medikamente warten lässt. Die Katze ist unwichtiger als die Gesundheit eines pflegebedürftigen Menschen.

Eigentlich sollte es nicht mehr als Sachbeschädigung sein.

Aber, man kann Mal bei dem Arbeitsgeber anrufen und ihn darüber aufklären, was Mitarbeiter so während der Arbeitszeit machen (Tier überfahren und dann Fahrerflucht).

Lies das mal:

https://www.bussgeldkatalog.de/katze-ueberfahren-fahrerflucht/

Bußgeld dennoch möglich?
Zwar handelt es sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie einfach weiterfahren, nachdem Sie eine Katze oder einen Hund überfahren haben, allerdings kann Ihnen in diesem Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden. Das kann ggf. Bußgelder bis 50.000 Euro zur Folge haben.

Glaube aber, der Polizist hat sogar Recht mit seiner Zuständigkeit. Um das Tierschutzgesetz kümmern sich andere Behörden so viel ich weiß, hier im Ort zum Beispiel das Veterinäramt. Du kannst das ja mal dem Ordnungsamt mailen und nachfragen, die sollten das wissen.

Strafrechtlich ist das wohl fahrlässige Sachbeschädigung. Die ist aber nur bei Vorsatz strafbar.

Aber Onlineanzeige kannst Du trotzdem ergänzend probieren.

WilliamDeWorde  19.07.2023, 11:25
Strafrechtlich ist das wohl fahrlässige Sachbeschädigung.

was die Katze am Auto gemacht hat - oder glaubst du, der Pflegedienst hat sie abgepasst und dann mit dem Auto kreuz und quer gejagt?

Hast du schonmal gehört, dass die Fahrer des Autos, denen ein Reh reingerannt ist, verpflichtet sind, auszusteigen und das Reh zu erlösen? Nicht jeder ist Fleischer oder Jäger. Meldung beim Forstamt genügt.

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Falls du einen Führerschein hast, müsstest du wissen, dass man als Autofahrer so kleine Tiere sogar überfahren soll, um Auffahrunfälle durch "unmotiviertes Bremsen" zu vermeiden.

Die Fahrerin kann sich immer damit herausreden, dass sie den Unfall nicht bemerkt hat. Keine Chance auf Rechtshilfe.

Die Pflegedienstleitung wird ihre Angestellten decken und auf Datenschutz verweisen. Ich habe das bei der Deutschen Bahn erlebt und da war die Geschädigte ein Mensch! Ein Skandal!

Du könntest natürlich Glück haben und man hilft dir beim Pflegedienst aus Mitleid weiter. Dazu gehört aber entsprechend höfliches Auftreten und kein Gepoltere wegen Tierschutz und Fahrerflucht! Die Katze wird ja ins Auto gelaufen sein und nicht andersrum.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Recherche, Zucht und Anleitung
minibagger31p 
Fragesteller
 19.07.2023, 11:22

Naja der/die Fahrer/in ist aber deutlich schneller als 30 in einer 30er Zone gefahren, da wundert es mich nicht, dass man das Tier dann einfach überfährt. Und mir kann keiner erzählen, 'dass man das nicht merkt'. So einen Knall merkt man.

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