Fahren ohne Führerschein zum zweiten Mal, wie sieht die Strafe aus?
Polizei war gerade beim Nachbarn
Die Nachbarin ist Türkin, aber in D geboren. Ihr Freund ist Türke. Sie kauft das Auto, er fährt. Aber er hat keinen deutschen Führerschein, sondern einen türkischen. Die Polizei hatte ihn kontrolliert, er fuhr " ohne Führerschein ", weil er schon mehr als 180 Tage in D war. Er bekam eine Strafe. Jetzt ist er zum 2. Mal erwischt worden.
Frage: was passiert jetzt, immerhin ist er Türke, der wird doch nicht bestraft, oder ?
6 Antworten
Der bekommt auch hier einen Eintrag ins Zentralregister und wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Fehlende deutsche Staatsbürgerschaft ist kein Freifahrtschein.
Warum sollte er nicht bestraft werden?
Auch als Türke hat er sich in Deutschland an die deutschen Gesetze zu halten.
Tut er das nicht, wird das sanktioniert.
Es gilt für ihn das gleiche Strafmaß wie für jeden, der ohne gültige Fahrerlaubnis fährt:
Realistisch Geldstrafe so vllt 90 Tagessätze oder eine geringe Bewährungsstrafe 3-4 Monate
Die Staatsangehörigkeit gilt wenn man mehr als 6 Monate im Jahr in einem bestimmten land lebt unabhängig vom Herkunftsland. Er ist per Gesetz deutscher Bürger.
Per Gesetz. Lesen muss gelernt sein. Seine Straftaten werden in diesem Kontext als Bürgerkriminalität geandet.
Lesen muss gelernt sein
Schreiben aber auch 😉😎
Er ist per Gesetz deutscher Bürger.
Das ist falsch.
Zutreffend ist, dass in Deutschland deutsche Gesetze gelten.
Junge hast du keine hobbys das überstimmt auch noch mit meiner aussage ein oh man menschen gibts die sollte es nicht geben
Junge hast du keine hobbys
Doch, eines ist die Staatsbürgerschaft 😂😉😎
das überstimmt auch noch mit meiner aussage
keinesfalls.
Na dann kann man ja alle Einbürgerungsanträge / -ersuchen als erledigt betrachten und die Deutschen Personalausweise ausstellen und aushändigen.