Fahren mit Prüfungsbestätigung?
Hallo leute, ich habe gestern mein Führerschein bestanden und habe leider nur ein Prüfungsbestätigung erhalten. Da steht drauf das ich den Führerscheind bestanden habe.
So ich kann leider erst am Montam mein Führerschein abholen. Und da heute Samstag ist und ich unbedingt gern fahren will und mit mein Freunde irgendwo hinfahren.
Jetzt ist meine frage:
Wenn ich von der Polizei erwischt werde, zahle ich 10 euro ? Oder bekomme ich 1 bis 2 Jahre Bannung ??
4 Antworten
Erstmal: Ja, du darfst mit der Prüfungsbestätigung Auto fahren. Das müsste da aber eigentlich auch drauf stehen. Lesen bildet!
Aber: Wie larry2010 schon sagt - die 1. Fahrt mit Freunden zu unternehmen, ist nicht das Allerschlaueste. Die stiften zu Dummheiten an und lachen vielleicht auch noch, wenn dir ein Fehler passiert und der passiert dir bestimmt. Sie lenken dich vielleicht während der Fahrt ab und du hast noch nicht die Routine und Erfahrung, trotzdem auf alles zu achten. Mach das lieber nicht. Fahr mit deinen Eltern oder wenn du dich traust alleine.
Hat jemand Erfahrungen mit Polizeikontrolle mit Prüfunngbestätigung statt Führerschein?
Da sich die BF17-Bescheinigung leider auch Prüfungsbescheinigung nennt, müsste man folgendes wissen:
Bist du schon 17 und hast du die BF17-Bescheinigung erhalten, auf der draufsteht, dass es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, dass du nur mit Begleiter fahren darfst und und ...? Dann dürftest du jetzt mit einem Begleiter fahren.
Handelt es sich jedoch nur um eine Bescheinigung, dass du die Pruefung bestanden hast, dann ist dem nicht so. Zum Fahren brauchst du nämlich eine Fahrerlaubnis. Und die ist erst dann erteilt, wenn die Prüfungen bestanden sind und dir der Nachweis (Führerschein oder BF17) persönlich ausgehändigt wurden. Vorher ist es ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Was für ein quatsch. Die prüfbescheinigung berechtigt NICHT zum fahren.erst wenn du die Karte oder eine vorläufige fahrerlaubnis von der führerscheinstelle hast darfst du fahren.fährst du vorher ist es fahren ohne fahrerlaubnis und ein Straftatbestand.wirst du zwei mal erwischt geht's zur mpu.also warte bis montag
Habe den Lrüfer gefragt. Man ist NICHT berechtigt mit der Bestätigung zu fahren.
bis montag hältst du es auch noch aus, ohne morgen zu fahren.
im übrigen ist die ide mit freunden die erste fahrt zu machen blöd.
ich weiss noch, das ich froh war, das ich die erste fahrt mit meinem vater und schwester machte. das ging gerade so.
und bei der ersten fahrt mit eigenen auto zur arbeit, würgte ich das auto an der ampel ab und begleitung wäre verkehrt gewesen, die hätte abgelenkt.
Ich sag auch unbedingt alleine fahren ohne Freunde dabei und erst mal keine Nachtfahrt. . Alles Gute und ob du fahren darfst steht auf der Bescheinigung. Lesen kannst du ja ;-)
Woher hast du deine Information? Erfahrungen?