Fahren auf Privatgelände?

3 Antworten

Du darfst auf Deinem Gelände dann "allerlei Gerätschaften" fahren, wenn der Zutritt Dritter sicher ausgeschlossen ist. Das bedeutet, Du müßtest einen dichten Zaun und ein verschlossenes Tor haben.

Ist das nicht gegeben, ist es zwar Dein Privatgelände, aber mit dem öffentlichen Verkehrsraum verbunden. Generell wird auf dem Dorf so manches gemacht, was nicht ganz legal ist, ich bin früher auch schon mal Moped über die Felder gefahren. Wenn etwas passiert, ist das aber alles nicht mehr so easy. Selbst wenn sich jemand unberechtigt auf Deinem Hof aufhält: verletzt Du ihn mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, machst Du Dich strafbar.


Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:04

Am Einganz zum Hof steht eine grosse Tafel. Und auf der Tafel steht Privatbesitz, Betreten verboten. Es wird keine Haftung übernommen. Also bin ich da doch fein raus. Und mal ehrlich wer sollte mich den zwischen Feld und Scheune kontrollieren? Ist alles auf meinem Privatbesitz.

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spelman  05.01.2023, 11:06
@Fragenstelle288

Ich fürchte, die Tafel würde im Ernstfall nicht ausreichen. Privatbesitz hin oder her.

Kontrollieren wird Dich keiner. Aber wie gesagt: wenn was passiert, wird geprüft, wie es dazu kommen konnte.

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Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:08
@spelman

Dann kann ich ja immer noch Anzeige wegen Landfriedensbruch oder Hausfriedenbruch einreichen, weil die Person illegal auf mein Land gekommen ist. Und ob das Fahrrad dann zugelassen ist oder nicht spielt dann auch keine Rolle mehr.

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spelman  05.01.2023, 11:10
@Fragenstelle288

Das eine wiegt das andere nicht auf. Ob die Tafel überhaupt ausreicht, um einen Hausfriedensbruch zu begründen, müßte ein Jurist bewerten.

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Hamburger02  05.01.2023, 11:27
@Fragenstelle288
Am Einganz zum Hof steht eine grosse Tafel. Und auf der Tafel steht Privatbesitz, Betreten verboten.

Bei uns auf dem Flugplatz, welcher Privatbesitz des Vereins ist, dürfen Jugendliche ab 14 mit den Vereinsautos ohne Zulassung und TüV frei rumfahren. Das Gelände ist an den Außenseiten ebenfalls nur mit Schildern "Privatbesitz, Betreten verboten" abgesichert. Unser zweiter Vorsitzender ist Polizist und hat dagegen keine Bedenken.

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Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:07

Und wen sollte ich bitte mit einem Fahrrad verletzen? Höchstens mich selber und dann kann ich immer nocj sagen es war ein zugelassenes damit die Versicherung zahlt.

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spelman  05.01.2023, 11:08
@Fragenstelle288

Ich würde mir da auch keine allzugroßen Sorgen machen, ich sage Dir nur, wie die rechtliche Seite aussieht. Was Du draus machst, ist Dir überlassen.

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Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:10
@spelman

Ich versteh schon. Als Jugendliche sind wir immer mit dem Auto der Eltern dort rumgefahren, niemand hats gestört. Nur so ein paar Zuzügler aus der Stadt meckern seit kurzem wenn sie mich mit meinem E Bike sehen.

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Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:11
@spelman

Oh ja, die sind sowas von ätzend. Haben das Gefühl sie müssten dem ganzen Dorf sagen, wie jeder zu leben hat…

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spelman  05.01.2023, 11:13
@Fragenstelle288

Die machen sich bestimmt viele "Freunde". Und meckern dann, dass sie vom Dorf nicht akzeptiert werden.

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Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:15
@spelman

Genau so ist es. Niemand will was mit denen zu tun haben. Sogar in den Dorfvereinen sind sie nicht mehr erwünscht. Kann ich auch verstehen. Einer von denen hat mal den Pickup von meinem Nachbar mit Farbe beschmiert und drauf gesprayt „Klimakiller“. Ich darf hier leider nicht schreiben was ich mit solchen Leuten am liebsten machen würde, aber du kannst es dir sicher denken :)

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Ist das Hoftor zu, kannst du fahren. Mit einem E bike kannst du auch im öffentlichen Raum fahren. Du meinst bestimmt e scooter.


Fragenstelle288 
Fragesteller
 05.01.2023, 11:02

Nein ich meine ein E Bike (Pedelec) dass aber einen 1000 Watt Motor hat und mittels Daumnegas bewegt wird. Hoftor habe ich keines.

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martinreschke  05.01.2023, 12:27
@Fragenstelle288

Wenn die schneller 45 sind, dann nur auf abgesperrtem Gelände. Kein Tor, dann mache das mit einem rot weißen Warnband zu.

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Wie ich dir bereits in deiner anderen Frage erläutert habe, darfst du dort nur fahren, wenn das Gelände komplett umfriedet, d.h. auch das Tor geschlossen ist. Handelt es sich um einen Acker, muss der Flächennutzungsplan das zulassen. Handelt es sich um ein Waldstück, darfst du das nicht, da das Waldgesetz sowas untersagt.