Fällt anonyme Anzeige auf mich zurück?
Ich bin gerade mit nem Schrecken aufgewacht weil mein alkoholkranker Nachbar der im selben Haus wohnt versucht hat meine Tür einzutreten. Das ganze begleitet von Schreikrämpfen und wüsten Beleidigungen gegen mich. Dann ist er raus unterhalb meiner Fenster(wohne im EG) und ist so richtig ausgerastet, also ne halbe Stunde Schreien dass sich die Stimme überschlagen hat und Beleidigungen bis er heiser war, gegen Mülltonnen getreten usw. Dann ist er wieder hochgegangen in seine Wohnung, auf dem Weg dorthin einmal die Treppe runtergefallen. Oben angekommen hat er das Fenster aufgemacht und mich nochmal ne halbe Stunde lauthals beleidigt und bedroht. Meine Frage ist jetzt ob ich ihn deswegen anonym anzeigen kann ohne dass das Ganze auf mich zurückfällt. Klar muss ich der Polizei sagen dass das bei uns im Haus war, da das Haus aber 12 Parteien fässt ist es ja eher unwahrscheinlich dass man das auf mich zurückführt oder? Ich hab halt Angst dass er mir dann morgen wirklich die Tür eintritt und mir was antut..
7 Antworten
Hallo!
Ruf beim nächsten Mal, wenn er so randaliert, sofort die Polizei! Wenn er für sich oder andere eine Gefahr darstellt, wird er mitgenommen. Für die Schäden, die er anrichtet, muss er leider nur Verantwortung übernehmen, wenn er dazu finanziell in der Lage ist.
Alkoholkrank zu sein ist keine Straftat. Leider führt diese Tatsache oft dazu, dass diese Menschen auch für das, was sie als Folge der Krankheit tun, nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Nein. Wenn du ne anonyme Anzeige machst, wird natürlich alles Mögliche getan, das auch anonym zu halten. Er könnte halt nur selbst darauf kommen, das du derjenige warst, der ihn angezeigt hat bzw. dich als erstes verdächtigen, da er schließlich dich angepöbelt und bedroht hat. Und so durchgedreht wie dieser Typ ist, würde er sicher nicht erst sorgfältig darüber nachdenken, ob ihn jemand anders angezeigt hat oder nicht, sondern vermutlich dich direkt als denjenigen klassifizieren, der ihn angezeigt hat. Außer er kann sich an die ganze Situation nicht mehr erinnern, da er ja auch voll mit Alkohol zu sein gewesen scheint.
Auf jedenfall Polizei kontaktieren und den Typen anzeigen. Mir wäre es ehrlich gesagt egal, ob es anonym ist oder nicht. In deinem Falle glaube ich, würde der Täter das sowieso schnell rauskriegen, wenn plötzlich die Polizei vor seiner Haustür steht.
Ist anscheinend nicht gegeben bei der Polizei
Ich habs gerade vom Polizist am Telefon erklärt bekommen. Wenn man eine Anzeige erstatten will und somit ein Strafverfahren gegen eine Person eröffnet muss auch klar sein wer der Geschädigte ist. Was anderes wärs wenn er gerade noch am ausrasten ist und ich ne Streife bestelle weil noch akut Gefahr besteht. War also mein Fehler dass ich mich schlafend gestellt hab um zu deeskalieren, danke Polizei..
Ruf in der Situation direkt die Polizei. Die beenden die Situation und nehmen ihn zum ausnüchtern mit falls nötig.
Kannst du umziehen? Das ist doch kein Dauerzustand.
Anonym bleibt in den meisten Fällen nichts, wie denn auch? Gerade in Fällen wie diesem geht das gar nicht, denn der Anzeigende ist zunächst der einzige Zeuge in der Sache.
Zudem ist ohnhin fraglich ob das überhaupt was bringt. Ruhestörung vielleicht, ein OWI. Schabeschädigung an der Tür? Der Fragesteller schreibt nichts von einer Beschädigung.
Der ganze Mist hat keinen Wert, zudem hat diese Sache ja irgendwo eine Ursache, die der Fragesteller nicht mitteilt.
Die Ursache ist dass er ein psychotischer, einsamer, alkoholkranker Spinner ist der es grundlos auf mich abgesehen hat :'D ich pass mit meinen Hobbies, meinem Beruf und meiner Erscheinung nicht in sein Weltbild weswegen er in seinem traurigen Alltag meint mich fertigmachen zu müssen.
Bei solchen Delikten geht ohne einen echten benennbaren Geschädigten nix. Anonym passiert absolut nichts.
Warum willst du ihn denn nicht unter deinem Namen anzeigen und Strafantrag stellen?
Weil er mir dann wirklich die Tür eintritt und weiß ich was macht.. das is ein richtig psychotischer Trinker musste dir vorstellen..
Das glaube ich dir durchaus. Es gibt aber Delikte, seien es Owis oder Straftaten, da muss es einen benennbaren Geschädigten/ein benennbares Opfer geben. Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann die Tat nicht verfolgt werden.
Wie fändest du es, wenn du anonym wegen Ruhestörung angezeigt würdest? Willst du da nicht auch eine echte Person als Zeuge haben und nicht nur ein dich belastendes anonymes Schreiben?
Richtig. Aber auch, wenn du akut bedroht wurdest, nutzt es hinterher nichts, wenn du als Bedrohter den Täter anonym anzeigst.
Dein Kommentar ist schon ein bisschen unter aller Sau. Wenn es so ist, wie Flandy sagt, dann ist der Typ ein kranker alkoholtriefender Junkie, der sich nicht unter Kontrolle hat. Wenn der die Anzeige gewischt bekommt, brennen dem doch locker die Nerven durch und macht seine Androhungen war. Und ganz ehrlich, dieser Vergleich mit Ruhestörung könnte ja nicht mehr daneben sein... Zwischen androhender Gewalt und Ruhestörung liegen nochmal himmelsweite Unterschiede, Kollege.
Richtig ist jedenfalls, dass er zuerst die Polizei rufen sollte wenn sowas passiert. Eine anonyme Anzeige würde in dem Fall auch nicht viel helfen, da ja außer Flandy, ja niemand sonst mit dabei ist. Da würde der Täter ja relativ schnell drauf kommen, wer ihn angezeigt hat, egal ob anonym oder nicht.
Habe gerade bei der Polizei angerufen. Eine anonyme Anzeige gibt es nicht, man muss immer seine Personalien angeben damit man einen Geschädigten zu einer Straftat festmachen kann.