Fachhochschulreife praktischen Teil aufteilen?
Hallo, ich wollte mal nachfragen, ob man den praktischen Teil der Fachhochschulreife auch in 2 Teile aufspalten kann?
D.h.: Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife aufgrund von Nichtbestehen der Abiturprüfung erlangt und benötige deshalb mindestens 1 Jahr ein Praktikum oder eine Ausbildung um den praktischen Teil nachzuweisen und das Fachabitur zu bekommen.
Seit August letzten Jahres befinde ich mich in einer Ausbildung, möchte diese jetzt aber abbrechen und hätte die Möglichkeit, nächsten Monat ein 6 monatiges Praktikum in einem Beruf der mich mehr reizt zu beginnen.
Würde ich die Zeit der Ausbildung (August bis April) und des 6 monatigem Praktikums zusammenzählen, würde ich auf insgesamt 14 Monate kommen.
Die Frage ist nun aber, könnte ich den praktischen Teil auch so nachweisen, oder MUSS ich diesen praktischen Teil 12 Monate am Stück in ein und demselben Betrieb absolvieren?
Danke für Antworten und viele Grüße !
1 Antwort
In NRW zählt eine abgebrochene mindestens 12monatige Berufsausbildung als berufspraktischer Teil der FHR, wenn regelmässiger, erfolgreicher Berufsschulbesuch nachgewiesen werden kann.
In Deinem Fall wendest Du dich am besten an Dein zuständiges Kultusministerium, um Dir Klarheit zu verschaffen. Die sind Dir eine verbindliche Antwort schuldig!