Fachhochschulreife praktischen Teil aufteilen?

1 Antwort

In NRW zählt eine abgebrochene mindestens 12monatige Berufsausbildung als berufspraktischer Teil der FHR, wenn regelmässiger, erfolgreicher Berufsschulbesuch nachgewiesen werden kann.

In Deinem Fall wendest Du dich am besten an Dein zuständiges Kultusministerium, um Dir Klarheit zu verschaffen. Die sind Dir eine verbindliche Antwort schuldig!