Examinierte/r oder staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

... weil sie ein Examen vor einem Prüfungsausschuss machen.

Die Bezeichnung "examiniert" ist hier lediglich umgangssprachlich. Ein richtiges Staatsexamen haben Lehrer oder Juristen, Altenpfleger und Krankenpfleger nicht.

Altenpfleger und Pflegehelfer (beziehungsweise Pflegefachhelfer in Bayern und Pflegeassistenten in Niedersachsen) sind die eigentlich korrekten Bezeichnungen. Beide haben eine staatliche Prüfung abgelegt, sind also staatlich anerkannt.

Da Pflegehelfer keine besonders schöne Berufsbezeichnung ist, nennt man sie oft auch Altenpfleger. Je nach Bundesland brauchen sie eine 1-2-jährige Ausbildung. Absolventen der dreijährigen Ausbildung werden durch den Zusatz "examiniert" abgegrenzt.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegefachhelfer_%28Krankenpflege%29

Ein examinierter Altenpfleger hat die staatliche Anerkennung. Die erlangt er, weil er seine Prüfung als sogenanntes Staatsexamen ablegt. Damit erhält er die Erlaubnis, den Beruf auszuführen.

Eine gute Beschreibung des Begriffs Staatsexamen dazu findest du zum Beispiel bei Wikipedia unter dem Link http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsexamen

Viele Grüße

wenn SIE Urkunde von der Bezirksregierung haben . staatl. Anerkennung.

ischdem  22.01.2014, 07:08

nach 3 jähriger Ausbildung oder die Anerkennung einer gleichwerigen Ausbildung aus dem Ausland gibt es die Urkunde als examinierter Altenpfleger/Krankenpfleger arbeiten zu dürfen

0