Ex und kurzarbeit?

1 Antwort

Jeder schreibt die Ex mit- das macht Absolut keinen Unterschied, da eine Kurzarbeit als angekündigter kleiner Leistungsnachweis zählt.

Nur für Klausuren/Schulaufgaben gibt es eine Sonderregelung, welche ab der Oberstufe dann aber auch hinfällig ist

VG