Ex stellt meine Sachen an die Straße. Was kann ich machen wenn sie wegkommen oder kaputt sind?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du da was schriftliches zu hast (SMS z.B.) Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung erstatten. Außerdem besteht dann die Chance das die Polizei da mal vorbeifährt, und falls da wirklich was auf der Straße steht deinem Ex die Hölle heiß macht!

Bist du denn sicher das dein Ex das wirklich macht? Oder will er dir nur drohen und Angst einjagen? Würde ihm auf jeden Fall vorsorglich mit der Polizei "drohen" sowas wie "Falls du meine Sachen wirklich auf die Straße stellst ist das Nötigung und ich zeige dich an" wenn du glück hast antwortet er darauf sowas wie "ist mir egal, ich mach es trotzdem" und dann hast du im Zweifelsfall einen Handfesten Beweis!

Wie lang seid ihr getrennt ? Laut Gesetz gehen die Sachen nach 30 Tagen, die du sie nicht abgeholt hast in seinen Besitz über. Dann kannst du gar nichts mehr machen. Bis dahin kannst du ihn noch auf Schadensersatz verklagen wenn was beschädigt wird.

Shayen93 
Fragesteller
 10.10.2014, 09:51

Seit 2 Tagen.

0
StattWerbungEUR  10.10.2014, 09:53

(Zitat:) "Laut Gesetz gehen die Sachen nach 30 Tagen, die du sie nicht abgeholt hast in seinen Besitz über." - Gesetzesquelle bitte veröffentlichen - danke!

1
Deamonia  10.10.2014, 10:17
@StattWerbungEUR

rofl das wurde mal in "How I Met Your Mother" gesagt, ich glaube kaum das das in Deutschland relevant ist

0
Antitroll1234  10.10.2014, 10:14
Laut Gesetz gehen die Sachen nach 30 Tagen, die du sie nicht abgeholt hast in seinen Besitz über

Welches Gesetz soll denn dies sein ?

Und im Besitz sind die Sachen ja vom Ex.
Nur wird der Ex nicht Eigentümer der Sachen.

1
Deamonia  10.10.2014, 10:18

Juristenwissen aus einer US-Serie?

Das mit den 30 Tagen wurde mal in "How i Met Your Mother" gesagt!!!

0
Haglaz  10.10.2014, 11:06
Laut Gesetz gehen die Sachen nach 30 Tagen, die du sie nicht abgeholt hast in seinen Besitz über.

Bitte, was? Eigentum verjährt nicht. Der Anspruch aus Herausgabe aus Eigentum unterliegt der dreißigjährigen Verjährung, § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

0

Zuallererst mal siehst du an so einem Verhalten, dass es sehr gut ist das der Ex jetzt ein Ex ist. Ich würde mit dem Chef sprechen und ihm den Sachverhalt erklären. Chefs sind oft garnicht so :-)

Mach ihn ein Angebot. hole die Sachen am WoE ab (mit Freunden).

Shayen93 
Fragesteller
 10.10.2014, 09:54

Das hatte ich ja vor, aber das will er garnicht erst.

0

Hol deine Sachen so schnell wie möglich ab, nimm dir halt einen Tag Urlaub. Die Sachen sind auf der Strasse schneller weg , wie du gucken kannst. Die werden sofort geklaut. Weena

Shayen93 
Fragesteller
 10.10.2014, 09:50

Ich kann mir leider keinen Urlaub nehmen, da ich keine freien Urlaubstage mehr habe.

0
Weena3  10.10.2014, 09:52
@Shayen93

Dann geh abends hin und hole die Sachen ab. Kann dir keiner von deinen Freunden helfen? Oder rufe eine Spedition an. Weena

0
Shayen93 
Fragesteller
 10.10.2014, 09:54
@musso

Ist nicht so einfach mit dem unbezahlten Urlaub als Praktikant

0