Eventuell rote Ampel überfahren, was tun?

2 Antworten

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Nein. Abschalten und auf andere Gedanken kommen. Ändern kannst du an deiner Entscheidung nichts mehr und mußt mit der Konsequenz leben, falls eine daraus entstehen sollte. Wenn deine "Batterie" nicht zu alt/vorgeschädigt ist, und deine Lichtmaschine arbeitet, ist Sie nach relativ kurzer Zeit schon ausreicgend gefüllt... Deine Schilderungen erklären deine Emotionen, rechtfertigen aber vor dem Kadi 0 deine Handlungsweise. Wenn ein Fzg. Nicht technisch i.o. ist, oder du den Eindruck hast, daß dies nicht vollständig der Fall sein könnte, und du das Fahrzeug trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum bewegst - macht ein Staatsanwalt da eher grob Fahrlässig daraus als Verständnis... Ein Grund, warum man bei sowas besser nichts sagt, sondern Anwälte konsultiert...😉 Nur, falls es erfasst wurde (Fotoampel etc.) und du auf die Idee kommen solltest, dich dahin gehend äußern wollen... Aber Kopf hoch - Fehler passieren und können, wenn nichts weiter passierte (Gefährdung, Unfall...) korrigiert werden. Im Schlimmsten Fall Nacgschulung und 4 Wochen Fahrverbot etc. aber kein Ende allen seins...😉

ChristianMay270  09.06.2022, 23:08

Was auch immer ein Staatsanwaltschaft direkt mit einer Owi zu tun haben soll: „[...] macht ein Staatsanwalt da eher grob Fahrlässig daraus“ – bei der Owi wird man in den meisten Fällen immer von Fahrlässigkeit ausgehen, dass direkt Vorsatz angenommen wird, ist höchst selten und würde in der Regel zu einer Bußgeldverdoppelung führen..

Im Schlimmsten Fall Nacgschulung und 4 Wochen Fahrverbot etc. aber kein Ende allen seins...😉

Kann man so sehen, ich würde ein Bußgeld für die Missachtung der Lichtzeichenanlage, Verwaltungsgebühren, eine Eintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg (ein Punkt), einen Monat Fahrverbot, eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (durchaus 500 € Kosten) allerdings doch als recht stark eingreifend sehen.

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Digibike  10.06.2022, 00:40
@ChristianMay270

Mag alles sein. Aber das Ende allen Seins ist es nicht. Nur eben eine Verletzung der Stvo - und Rotlicht ist jetzt nicht unbedingt ein Kavaliersdelikt, sondern kann schwere Folgen nach sich zuehen, weshalb eben auch solche Strafmaßnahmen vorgesehen sind, falls Sie überhaupt "geblitzt" wurde. Ein Hupendes Auto macht noch keinen Prozess - sonst wäre halb Italien z.b. im Dauerprozess...

Davon ab war meine Ausführung im Falle, daß was kommt und Einspruch erfolgt. In dem Fall landet es recht schnell vor dem Kadi... Und dann macht ein Staatsanwalt aus solchen Schilderungen gern grobe Fahrlässigkeit ( nicht zum führen im öffentlichen Verkehr geeignetes Fahrzeug wissent um die Einschränkung und die eigebe Eignung trotzdem im öffentlichen Verkehrsraum zu führen definiert der jurist nicht unbedingt mit Vorsatz, dazu bedarfs etwas mehr, aber doch mit grob Fahrlässig),oder Wiedersprichst mir da?

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Kann ich irgendwo anrufen und fragen, ob da eine Meldung eingegangen ist?

Nein, das geht nicht. Du musst dich tatsächlich auf eine mögliche Kontaktaufnahme durch die Verwaltungsbehörde gedulden.