Erstzulassung beim Neuwagen?

4 Antworten

Hast Du den Wagen als "Kurzzulassung" oder "Tageszulassung" gekauft? Wikipedia ist zwar keine Rechtsquelle, benennt Tageszulassungen aber als Unterbegriff von Neuwagen.

Das ist ein beliebter Weg für Händler, Rabatte zu gewähren - führt dann aber dazu, dass die Garantiezeit zu laufen beginnt, bevor der Wagen in die Hände des Kunden gelangt.

Erst ab einem Jahr Herumstehen (dann ohne Zulassung) gilt ein Auto eben nicht mehr als neu.

Bostonna 
Fragesteller
 20.10.2014, 15:13

Vielen Dank schonmal.

Auf der Rechnung steht halt Neuwagen, wenn es sich um eine Kurzzulassung müsste das doch irgendwo stehen oder? Noch dazu verliert das Auto soweit ich weiß an Wert, auch wenn es nur für 24h zugelassen worden ist, oder?

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FordPrefect  20.10.2014, 15:24
@Bostonna
wenn es sich um eine Kurzzulassung müsste das doch irgendwo stehen oder

Nein. Außerdem steht es auf den Papieren doch klar vermerkt, wann EZ war.

Noch dazu verliert das Auto soweit ich weiß an Wert, auch wenn es nur für 24h zugelassen worden ist, oder

Ja, aber die Rabatte bekommt doch der unde über den günstigeren VK-Preis!

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Das Rechnungsdatum ist der 13.09.2013 und auf der Rechnung ist der Fahrzeugstatus als Neufahrzeug beschrieben,

Das dürfte zutreffen.

was mich allerdings verunsichert ist das Datum der Erstzulassung. Auf der Rechnung steht Erst-/ KD-Zulassung 29.07.2013/ 13.09.2013.

EZ war also im Juli 2013. das ist nicht selten; es handelt sich dann nicht um ein sog. Bestellfahrzeug, welches ausschließlich nach Deinen Vorstellungen gebaut wurde, sondern Du hast ein Neufahrzeug "von der Halde" gekauft, welches der Händler mit Tageszulassung bereits Ende Juli auf den Markt gebracht hat. Hast Du das ganze Jahr nie auf den Fahrzeugschein gesehen?

Es geht jetzt darum, das mir das dritte Jahr Garantie entzogen wurden ist, weil ich im Juli schon da gewesen sein müsste.

Die Herstellergarantie kann der Hersteller nach Gutdünken an Bedingungen knüpfen; in diesem Fall offenbar an einen 1. Werkstattermin binnen 12 Monaten nach EZ.

Ich habe den NEUWAGEN aber erst im September 2013 bekommen. Habe ich überhaupt einen Neuwagen bekommen auch wenn die Erstzulassung im Juli 2013 war?

Ja, das hast Du. Solange das Fahrzeug im Wesentlichen immer noch unverändert gebaut wird, keinen Zwischenbesitzer hatte, keine Mängel aufwies zum Kaufzeitpunkt, keine bzw. <10km gefahren wurde und noch keine 12 Monate zwischen EZ und Kaufdatum vergangen sind, handelt es sich juristisch um ein Neufahrzeug. Siehe BGH VIII ZR 109/04.

Naja, wahrscheinlich hast du eine Tageszulassung gekauft. Sprich der Händler hat den Wagen (auf dem Papier) einmal angemeldet und dann wieder abgemeldet.

Offensichtlich nicht, aber das müsstest Du ja einfach im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) nachsehen können.