Erste Hilfe Kurs Minijobber= Arbeitszeit?

2 Antworten

Geht es um zulässige Arbeitszeiten, oder geht es darum, ob dir der Arbeitgeber die Stunden für den Kurs bezahlen muss?

Ich bin kein Rechtsgelehrter, deswegen ist meine Antwort nicht zu 100% verlässlich.

Aber Arbeitszeit ist, wenn der Arbeitgeber dich anweist, etwas zu tun, das du privat nicht tun würdest. Das heißt: Wenn dich jemand anweist, Leute von A nach B zu fahren und dir dafür Geld gibt, dann ist das Arbeitszeit. Die 2h darfst du dementsprechend nicht machen, wenn du vorher schon 9h woanders gearbeitet hast, denn du darfst eben nur 10h am Tag arbeiten.

Ebenso beim Erste-Hilfe-Kurs: Den würdest du privat wahrscheinlich nicht machen. Du brauchst ihn ausschließlich für die Tätigkeit, die der Arbeitgeber dir aufträgt. Da der Arbeitgeber dir die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss und der Kurs dann wohl ein Arbeitsmittel ist, sehe ich es so dass die Teilnahme am Kurs Arbeitszeit ist und dementsprechend vergütet werden muss und für die Arbeitszeitgesetze relevant ist.

Aber wie gesagt: Ich bin kein Anwalt. Erst recht kann ich mir vorstellen, dass es bei Minijobs bezüglich der bezahlten Arbeitszeit im Kurs anders aussieht.

Dass alle 2 Jahre der Erste Hilfe Kurs aufgefrischt werden muss ist meistens eine Vorgabe der Berufsgenossenschaften, welche da genau für die zuständig ist weiß ich nicht. Es kann aber auch sein, dass dein Arbeitgeber das von sich aus fordert unabhängig von den Berufsgenossenschaften.


Es wäre in Zukunft schön, wenn du auf nicht allgemeine Abkürzungen verzichten würdest, das macht es leichter den ganzen Zusammenhang zu verstehen.