Erstattung der Rundfunkgebühren durch CEDIES?

2 Antworten

Nach meiner Kenntnis nützen alle ausländischen Studienbeihilfen oder Stipendien nichts für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Hintergrund ist, dass sie alle nicht mit dem deutschen BAföG vergleichbar sind, bei dem sowohl eine Einkommens- als auch eine Vermögensprüfung vorausgeht. Selbst wenn dies auch bei einer ausländischen Studienbeihilfe der Fall wäre, so sind die gezahlten Beträge nicht vergleichbar.

Bei den Bekannten muss es sich daher tatsächlich um Fehlentscheidungen handeln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ich denke das kommt aufs sonstige Vermögen und Einkommen drauf an. Bei Hartz4 reicht z.B. das Bewilligungsschreiben, weil die ja da schon getestet haben dass nicht genug Einkommen+Vermögen da ist. Aber ich denke nicht dass jegliche andere Bescheinigungen genauso wie Hartz4 bewertet werden. Evtl. muss du da wie normal Antrag stellen und kannst deine Stipendienbewilligungsbescheinigung beilegen. Wenn dann ansonsten nicht genug Einkommen da war, dann gehts durch.


AmAlice 
Fragesteller
 15.11.2019, 13:53

Das hab ich leider schon versucht und der Antrag wurde abgelehnt..
Es liegt in dem Fall an CEDIES. Von denen bräuchte ich ein Schreiben, in dem steht, dass ich von den GEZ Gebühren befreit werde. Dieses Schreiben wollen die mir aber nicht geben, da ich zwei bestimmte Stipendien bräuchte, die ich nicht habe. Meine Bekannte aber auch nicht und sie erhielt das Schreiben trotzdem, ihre Schwester ebenfalls.. Mir wurde gesagt, das sei ein Versehen. Aber zweimal.. das kann ich mir nicht vorstellen.

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iqKleinerDrache  15.11.2019, 13:55

dann wirst du wohl 210 Euro im Jahr zahlen müssen oder du hast einen Mitbewohner der es dann mit dir teilt ... der braucht nicht nochmal zahlen. Also beim aufnehmen eines Mitbewohners das gleich auf die Miete aufschlagen (Jahresmiete) und dann erst teilen.

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