Er hat heimlich fotos von mir gemacht?

5 Antworten

Da ist dein Freund im Scherz ein wenig zu weit gegangen.

Ich kann verstehen, dass diur zum weinen zumute ist, aber bitte weine bei ihm, weil dich diese Bilder verletzt haben.

Vielleicht mag er dich ja gerade auch so, wie er dich fotografiert hat, denn beim Schlafen sieht man meistens sehr schutzlos aus. Aber das kann ich nicht beurteilen.

Du solltest aber in jedem Fall darauf bestehen, dass er die Bilder löscht.

Du verstehst? Vielleicht doch irgendwann mal Trennung und dann doofe Bilder rumschicken.

Ohne Einwilligung ist das strafbar. BGB Personenrecht.

Jackie251  09.05.2019, 07:43

Interessante Theorie
magst du grad den betreffenden Paragraphen verlinken, ich würde gerne mal was zum Strafmaß lesen.

0

Wenn du nicht willst dass er heimlich Fotos von dir macht, dann sag es ihm lieber.

Sprich mit ihm darüber. Sonst kannst du es leider gleich mit euch vergessen

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyfotograf

Du kannst von ihm verlangen, dass er die löscht. Ansonsten kannst du ihn auch anzeigen. (Recht am eigenen Bild.)

Jackie251  09.05.2019, 07:42

Du hast keine Ahnung oder?

Verlinke bitte mal den Paragraphen der beim Recht am eigenem Bild die Option des Löschens fordert.

0
cas65  09.05.2019, 08:49
@Jackie251

Er hat diese Fotos ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis gemacht. Was daran verstehst du nicht? Er hat diese nicht machen dürfen, und darf sie auch nicht besitzen! Aber ICH hab keine Ahnung. Schon klar.

0
Jackie251  09.05.2019, 14:57
@cas65

Man braucht nicht das Einverständnis um Fotos von Menschen zu machen.
Man braucht - und genau DAS regelt das Recht am eigenem Bild - das Einverständnis lediglich für die Veröffentlichung.
Die Frage spricht aber nicht von einer Veröffentlichung.

Die einzige andere Möglichkeit wo man Fotos nicht machen darf ist in persönliche Räume hinein. ZB in eine Umkleidekabine oder in das Schlafzimmer des Nachbar.

Auch dass liegt nach der Beschreibung nicht vor.

Das man sich selbst auf den Bildern die andere von einem haben optisch nicht gefällt reicht nicht aus um das Löschen zu fordern.
So jedenfalls mein Stand in der Rechtssprechung.
Ich hatte dich ja extra gebeten die von dir vertretene Theorie mit den Auszügen aus den Gesetzestexten zu unterstreichen.

1
cas65  09.05.2019, 15:06
@Jackie251 Wann ist das Fotografieren verboten?

Verboten ist das Fotografieren von Personen hingegen dann, wenn die Person sich im Moment des Ablichtens in einer Situation befindet, welche Sie in ihrer Menschenwürde verletzen könnte. Ebenso nicht erlaubt sind Fotoaufnahmen, die gemäß § 201a StGB die Intimsphäre der abgelichteten Person stören könnten.

0
cas65  09.05.2019, 15:07
@Jackie251

Er hat sie im Schaf fotografiert und damit allein schon ihre Intimsphäre verletzt. Unfassbar, dass das jemand nicht begreift. Wenn ich dich mal am Strand liegen sehe, dann fotografiere ich dich auch einfach mal so, ohne zu fragen. Mal sehen, wie dir das dann gefällt.

0
Jackie251  09.05.2019, 18:45
@cas65

GANZ genau!

Nun, viel Erfolg bei dem Versuch einen Anwalt zu finden, der es vor einem Richter schafft, dass lustige Schlaffoto der Freundin sei eine Verletzung der Menschenwürde...

Und den Paragrafen 201 hast du wohl ganz bewusst nicht verlinkt:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

Die Person müsste:
"von außen in einem geschützten Raum fotografier worden sein "
also von Unbefugten.
Der Freund war aber mit im Raum, er ist da nicht unerlaubt eingedrungen.

Die Person müsste hilflos sein und diese Hilflosigkeit wird zur Schau gestellt.

Die Aufnahme müsste geeignet sein das Ansehen der Person erheblich zu schaden. Grimasen die wir im Schlaf machen zählen schwerlich dazu oder?

Die Aufnahme müsste Minderjährige nackt zeigen. Darum deutet die Frage der ü 20 jährigen nicht hin oder?

Zudem ist immer wie das Veröffentlichen (also das zugänglichmachen für Dritte) Thema in dem Paragraphen. Auch, dass beschreibt die Frage so nicht.

Also, welchen Passus aus deinem eigenen beigebrachten Paragraphen willst du da anwenden? Es passt keiner.

Ich verstehe sehr wohl, dass es Menschen gibt die bei solchen Fotos nicht über sich selbst lachen können und sich peinlich vorkommen.
Und selbstverständlich gehört sowas nicht veröffentlicht.

Unfassbar?
Nun mir geht genau anders rum. Wie kann jemand in der realen Welt 2019 ernsthaft glauben, dass man für Gesichtsfotos der schlafenden Freundin die man als Freund ohne schriftliche Einverständniserklärung dieser macht § 201a StGB anwenden könne "bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe".

Drehen wir die Sache doch mal um, seit 15 Jahren machen unsere Handys Fotos. WER hat noch niemals so ein Bild gemacht weil es gerade witzig aussah!?


0
cas65  09.05.2019, 18:48
@Jackie251

"Die Person müsste hilflos sein, und diese Hilflosigkeit wird zur Schau gestellt." Wenn das in dem Fall nicht so war - wann dann?

0
Jackie251  09.05.2019, 18:55
@cas65

Ich dachte mir schon dass du damit kommst.

"Hilflos" im rechtlichen Sinne meint ganz sicher nicht "schlafen"
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1990-05-15/5-str-167_90/

siehe dort den ersten Satz

Hilflos, wäre wenn jemand im Winter im Eis einbricht, versucht sich herauszuziehen und du ihn Fotografierst.

Wie gesagt, versuche es eben, verschaffe der Fragestellerin einen Anwalt.
Aber wundere nicht, wenn du auf dessen Kosten sitzen bleibst, weil die Chancen vor Gericht mit dieser Begründung durchzukommen aus meiner Sicht utopisch sind.

Aber ich bin ja rechtlich nur Laie.

0
cas65  09.05.2019, 19:00
@Jackie251

Hab mal mit jemandem Sex, der schläft. Dann bist du wegen Vergewaltigung dran! Weil der Betreffende eben gar nicht zustimmungsfähig war. Ich glaube nicht, dass man da mit unterschiedlichem Maß messen kann. Hilflos ist hilflos.

0