EMail Adresse unerlaubt weitergegeben?
Hallo und Guten Tag,
meine Partnerin hat sich am Telefon ein Zeitungsabo verkaufen lassen. Dahinter steckte die Firma ADM dieser hatte ich dann nach 4 Tagen die Kündigung per Aboalarm zugestellt (Einschreiben mit Rückschein). Nach einiger Zeit kam dann Post von einer Firma namens PVZ, diese hat dann auch das Geld eingezogen, dieses Geld habe ich über die Hausbank "zurück geholt". Daraufhin habe ich auf der Seite Trustpilot dieses Unternehmen bewertet. Daraufhin hat mich die Firma PVZ angeschrieben um das Problem zu lösen. Somit hatte die Fa. PVZ meine private email Adresse. Gestern kam dann von einer Firma GMI-Service eine Mail mit Aktenzeichen ... mit einer Zahlungsaufforderung (Einzug der noch offenen Forderung)auf meine EMail Adresse. Den Vertrag hat meine Partnerin abgeschlossen evtl. hat sie zwischenzeitlich denen auch Mal eine Email geschickt. Nunmehr wurde ich angeschrieben (der mit der Sache nichts zu tun hat, ausser dass er die PVZ um Klärung der Sache gebeten hat). Nunmehr möchte ich die Firma PVZ anzeigen, wegen unerlaubter Weitergabe meiner EMail Adresse. Wie sind denn meine Aussichten und welche Kosten entstehen mir ggf.?
PS: bei Trustpilot habe ich eine andere EMail Adresse verwendet wie bei dem EMail Verkehr mit der PVZ
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Ich hab mal im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit so ein Abo bei der PVZ abgeschlossen und kann dir nur empfehlen, es dabei beseinzulassen.
So nervig und unmoralisch die sind, sie agieren im rechtlichen Rahmen. Und wenn du nur irgendwo einen kleinen Haken gesetzt hast.
Spar dir die Kosten, Zeit und Nerven.
Nunmehr möchte ich die Firma PVZ anzeigen, wegen unerlaubter Weitergabe meiner EMail Adresse. Wie sind denn meine Aussichten und welche Kosten entstehen mir ggf.?
Das kann man nicht anzeigen.
Du kannst maximal eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde erheben. Kostet nichts, bringt aber auch nichts.
Meines Erachtens ist die Datenweitergabe durchaus zulässig. Das gehört alles zum selben Vorgang. Wahrscheinlich hat gar nicht der Zahlungsdienstleister die Daten weitergegeben sondern der hat seine Infos zurück an die Abofirma gegeben und die wiederrum an das Inkassobüro. Das ist im Zuge der Forderungseinhebung ein legitimer Vorgang, sofern es in der Datenschutzerklärung erwähnt wird.
Nunmehr wurde ich angeschrieben (der mit der Sache nichts zu tun hat, ausser dass er die PVZ um Klärung der Sache gebeten hat).
Es liegt nahe, dass die PVZ annimmt, dass Du als Bevollmächtigter Deiner Partnerin handelst, denn sonst kannst Du ja auch gar nichts klären.
Nunmehr möchte ich die Firma PVZ anzeigen, wegen unerlaubter Weitergabe meiner EMail Adresse.
Die PVZ muss die Kontaktdaten ja weitergeben, damit das Inkassounternehmen überhaupt seine Arbeit machen kann. Daran kann ich nichts Rechtswidriges erkennen.