Elektronische Lautsprecheranlage i. Gewerbe?

2 Antworten

Wenn der Eigentümer die Immobilie, für welche eine Brandmeldeanlage (BMA) gefordert ist, selbst nutzt dann selbstverständlich er selbst.

Hat er die Immobilie an einen Nutzer vermietet so muss man in den Mietvertrag schauen. Das kann höchst unterschiedlich sein.

Wichtig wäre zu prüfen ob in der Genehmigung für den Betrieb eine BMA gefordert ist. In dem Fall wäre ja auch die regelmäßige und fachkundige Wartung nachzuweisen. Ansonsten verstößt der Betrieb der BMA ja an gegen die Technische Anschlussbedingungen der Feuerwehr.

Lautsssprecheranlage oder Brandmeldeanlage?