Einstiegsgehalt sehr niedrig?

5 Antworten

Ja, das kommt blöd, Knebelvertrag hin oder her. Nachkarten ist nie eine gute Idee.

TraderJoe455  13.12.2023, 04:19

😂 Geiles Leben was du führst. Lieber arschkriechen. Frage, wenn du deinem Sohn in die Augen schaust oder in den Spiegel siehst, kannst du dich dann noch ernst nehmen? Dein Name ist Programm...

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HansWurst45  13.12.2023, 10:30
@TraderJoe455

Er hat im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten eine Vertrag unterschrieben, den gilt es zu erfüllen. Deshalb sollte man Verträge vorher lesen und den Inhalt prüfen.

Einen Mitarbeiter, der mir direkt nach den Antreten der Ausbildung mit einer Nachforderung käme, würde ich instantan, noch in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Wer nicht bereit ist seine Verträge zu erfüllen ist grundsätzlich unzuverlässig und nicht vertrauenswürdig.

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TraderJoe455  13.12.2023, 11:30
@HansWurst45

Und? Bei so einem Arbeitgeber hat man doch sowieso keine Lust zu arbeiten. Wenn man das und das vereinbart aber hinterrücks steht was anderes im Vertrag. Genauso unvertrauenswürdig. Würde da auch nichts überarbeitensondern garnicht erscheinen. Soll er sich doch nen anderen Vollidioten suchen.

Man man, das Angestelltenverhältnis ist immer wieder der reinste Zirkus. Zum glück bin ich da mit 17 raus ;)

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Auf keinen Fall kommt das blöd.

DER hält DICH eher für blöd, wenn du es nicht tust.

Bloß nicht einschüchtern lassen.

und ..."kommt das böd.." und "nachkarten" sind keine begrifflichen Formulierungen für ein arbeitsrelevantes Entscheidungsverhalten. Vor allem nicht , wenn es um Lohn und Geld geht.

Einzig entscheidend ist das gültige Arbeitsrecht oder der gültige Tarifvertrag,

für beide Seiten. Ein Arbeitsvertrag kann einen allgemein gültigen Tarifvertrag nicht zum schlechten verändern.

Ein Tarifvertrag sind ausgehandelte Mindestarbeitsbedingungen.

Es gilt mindestens immer der Tarifvertrag.

Krieg heraus ob ein Tarifvertrag für deine Firma bindend ist.

Knebelvertrag ist wohl der falsche Ausdruck,

Eher sittenwidrig oder sowas. Und das heisst nicht rechtsgültig.

Willst du wirklich klein beigeben, nur um dem AG zu "gefallen" .

Es ist jede Menge Kohle, die dir entgeht und die dir rechtmässig zusteht.

Das habe ich bei azubyio.de gefunden:

Einstiegsgehalt: Was verdient ein Technischer Produktdesigner im Beruf?

Die Höhe deines Gehalts als Technische Produktdesignerin richtet sich nach Berufserfahrung, Arbeitsort, Geschlecht und Branche. Dein Verdienst als Technischer Produktdesigner ist dann vertraglich festgelegt, wenn dein Betrieb an einen Tarifvertrag gebunden ist. Welcher Tarifvertrag im Einzelfall gilt, hängt u.a. von Branche und Region ab.

Über dein Einstiegsgehalt entscheidet deine tarifliche Vergütungsgruppe. Als ausgelernter Technischer Produktdesigner wirst du wahrscheinlich in die niedrigste Gruppe für Angestellte mit abgeschlossener Berufsausbildung eingruppiert. Je nach Branche sind zum Beispiel folgende Brutto-Verdienste möglich:

Beispielhafte tarifliche Einstiegsgehälter in verschiedenen Branchen:

Metallindustrie

3.000 - 3.400 €

Ich würde mal herausfinden, ob für deinen Arbeitgeber

ein Tarifvertrag bindend ist.

Und welche Gewerkschaft zuständig ist . Also welche Branche.

IG Metall, IG Chemie, IG Bau, o.ä.

Die stellen auf ihren websites im Downloadbereich oder so

immer die aktuell gültigen Tarifverträge zur Verfügung.

Wenn es um Löhne und Gehälter geht, heissen die auch manchmal Entgelttarifvertrag.

Da siehst du dann die Gehälter, die für deinen Beruf angemessen sind und in der Branche bezahlt werden.

Auch dein Chef muss dir dann dieses Gehalt bezahlen.

Die unterscheiden sich auch nach Bundesland.

Also ich müsste googlen: z.B. IG Metall NRW 2023 Tarifvertrag

Meistens sind die Gehälter nach Entgeltgruppen gestaffelt.

z.B. EG I, EG II, EGIII, EG IV, usw.

du musst herausfinden, zu welcher EG du gehörst.

In der Regel wird das im Arbeitsvertrag genannt.

Auch müsste im Arbeitsvertrag stehen, auf welcher Grundlage dein

Gehalt festgelegt wird, z.B,

Lohn: xxxx,

"Es gilt oder gemäß aktuellem Tarifvertrag .....usw"

Das gilt auch für sonstige Arbeitsbedingungen,.

Wann ein Tarifvertrag gilt:

Wann ist ein Arbeitsverhältnis tarifgebunden?

In vielen Branchen und Wirtschaftszweigen orientieren sich Löhne und Gehaltsleistungen an Tarifvereinbarungen. Ein Arbeitsverhältnis wird durch einen Tarifvertrag geregelt, wenn eine der vier folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Der Arbeitgeber gehört einem Arbeitgeberverband an, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat.
  • Der Arbeitgeber hat mit der zuständigen Gewerkschaft einen sogenannten "Haustarif" abgeschlossen, also einen Tarifvertrag, der dann nur für dieses Unternehmen gilt.
  • Es liegt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Möglichkeit, einen Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich zu erklären.
  • Im Arbeitsvertrag wird auf den Tarifvertrag Bezug genommen. In diesem Fall wirkt der Tarifvertrag nicht wie ein Gesetz, sondern nur als Inhalt des Arbeitsvertrages.

Ein Anruf bei der zuständigen Geschäftsstelle der Gewerkschaft wäre evtl.

auch hilfreich.

Was verdient eine Technische Produktdesignerin in der Praxis?

Vanessa macht eine Ausbildung zur Technischen Produktdesignerin bei einem großen Maschinenbauunternehmen in Bayern. Dort wird nach dem Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie vergütet, wonach derzeit für Azubis diese Ausbildungsvergütungen vorgesehen sind:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 1.088 Euro,
  • im 2. Jahr der Ausbildung 1.146 Euro,
  • im 3. Jahr der Ausbildung 1.220 Euro und
  • im 4. Lehrjahr 1.270 Euro.

Bei diesen Ausbildungsgehältern kann ich mir nicht vorstellen,

daß ein Einstiegsgehalt von 2000,- brutto angemessen ist.

Ich glaube, der AG will dich übern Tisch ziehen.

Nimm die Beratung der Gewerkschaft in Anspruch, zur Not , um aus dem Arbeitsvertrag heraus zu kommen. Wenn der überhaupt gültig ist. Lass das prüfen.

Noch was zum Thema Arbeitsvertrag-Tarifvertrag:

"....Dieses "Günstigkeitsprinzip" ist im §4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) verankert. Folglich kann in einem Arbeitvertrag eine günstigere Regelung als im Tarifvertrag vereinbart werden (z.B.: mehr Lohn, längerer Urlaub, erweiterter Kündigungsschutz). Eine Unterschreitung des Tarifvertrages ist aber nicht möglich und rechtswidrig. Das so genannte Günstigkeitsprinzip ergänzt so den Schutz durch die Tarifverträge als Mindestsicherung. Die Regelungen eines Tarifvertrages gelten für die Arbeitnehmer/innen unmittelbar und zwingend (§4 Abs. 1 TVG). Eine Verwirkung der tariflichen Ansprüche ist nicht möglich und ein Verzicht ist nur dann möglich, wenn der Tarifvertrag dies zulässt (§4 Abs.4 TVG). Mit diesem Wirkungsgrundsätzen schützt das Tarifvertragsgesetzes (TVG) die Arbeitnehmer/innen. Auch der einzelne, der dem Arbeitgeber gegenübersteht, soll davor bewahrt werden, seine Absicherung durch den Tarifvertrag aufgeben zu können. Kann er/sie aber etwas Besseres erreichen, so ist auch das geschützt, in dem der Arbeitsvertrag Rechts- und Anspruchsgrundlage ist."

tommy523  13.12.2023, 12:46

seit 1995 gilt 35 Std/Woche in Metallbranche West.

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Ganz ehrlich geh zu deinem Chef und sprech nochmal darüber, was aber wichtig ist das du dich dafür vorbereitest und gute Argumente bringst wieso du mehr Lohn verdient hättest (z. B. Im Tarifvertrag deiner Branche is der Einstiegslohn viel höher, deine Leistung im Betrieb ist "mehr wert", oder halt deine gute Fachliche Kompetenz (Ausbildung mit Sehr Gut) ein "aber die anderen verdienen so und so viel" ist selten effektiv... Und falls es hart auf hart kommt dann sag halt einfach das du dir einen neuen Betrieb suchen musst weil knapp 1000€ weniger im Monat ist schon echt mies da hilft auch ein noch so großer Obstkorb nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

2000€ Brutto für 40 Stunden ist Mindestlohn. Das ist für eine abgeschlossene Ausbildung eine Frechheit.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich mir eine andere Arbeitsstelle suchen. Ein Chef der dir so etwas vorlegt kann nur ein Idiot sein. Sowas muss man sich in der heutigen Zeit nicht mehr bieten lassen.

Als Handwerker verdient man immer am Anfang fast am Mindestlohn. Betriebswechsel ist oftmals die Lösung, mehr Geld zu bekommen. Hängt natürlich davon ab, welchen Firma man einarbeitet. Bei großen Firma kannst du auf sehr hohen Einstiegsgehalt rechnen, kommen aber diejenigen, die sehr gut in der Ausbildung absolviert hat

tommy523  13.12.2023, 12:43
  1. ist das kein Handwerk.
  2. auch als ausgelernter Handwerker weit mehr als Mindestlohn.
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Anson12  13.12.2023, 16:28
@tommy523
  1. Als Designer im technischen Bereich muss man schon einiges an technisches Verständnis mitbringen.
  2. Ein Berufseinsteiger in einer Kfz Werkstatt Beispiel verdient man durchschnittlich 2,5k Brutto, was ungefähr unter 2k netto entspricht. Das ist nach meiner Ansicht heutzutage fast am Mindestlohn
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tommy523  13.12.2023, 17:04
@Anson12

ich bleib dabei, technischer Zeichner, Produktdesigner, Bauzeichner, ist kein klassisches Handwerk. Nicht alles was technisches Verständnis erfordert, ist ein Handwerk.

Und der Fragesteller hat ja im Bekanntenkreis den Vergleich. Die anderen kriegen nah an 3000,- brutto. Ich würde auch immer Brutto vergleichen. Bei 152 St / Mon. x 12,42 = 1887, brutto.

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Anson12  13.12.2023, 17:13
@tommy523

Eben. Wenn du meine Antwort vollständig gelesen hast, das Gehalt hängt vom Arbeitsqualität des Arbeiters und das Unternehmen an. Bei größeren Firmen kannst du schon auf hohes Gehalt rechnen. Bei kleinen hingegen wirst du da kaum 3k brutto bekommen. Wenn Chefs sehr geizig ist, würdest du noch weniger bekommen, bis zum Mindestlohn. Deswegen kann man auch nicht pauschal sagen, wie viel man genau verdient und oftmals ist hohes Einstiegsgehalt bei Jobwechsel der Fall. Es ist auch realistisch alle 5 Jahre Betrieb zu wechseln, um das maximale Gehalt zu klettern, aber dafür müssen eben der Arbeiter alles leisten können und sehr intelligent und gesprächig sein

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