Einspruch gegen Verwarnung (Blitzer) sinnvoll?

5 Antworten

Nein, dagegen würde ich keinen Einspruch einlegen. Fakt ist: Wenn die Beschilderung sagt, wie schnell du fahren darfst, dann kommt es nicht darauf an, ob der Fahrer diese Regelung sinnig oder unsinnig findet - dann ist diese Regel halt einfach mal da. Einspruch könntest du einlegen, wenn es keine Signalisation geben würde. Aber wie du schreibst, gibt es die.

So bleibt für dich unter dem Strich ein Ärgerniss über eine zugegebenermassen recht nervtötende Situation, gegen welche du aber nichts tun kannst, WEIL die Ausschilderungen eben gezeigt hätten, ab wann du wie schnell fahren darfst.

Den Einspruch kannst Du Dir sparen:

Die Schilder stehen da und an die hast Du Dich zu halten.

Würdet ihr gegen diese (aus meiner Sicht) Ungleichbehandlung versuchen Einspruch einzulegen oder lieber zahlen?

Zahlen, Du warst zu schnell Punkt

Legst Du Einspruch gegen die Verwarnung ein, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und es kommen 28,50€ hinzu.

Nei, wird für Dich sonst nur teurer.

Nach Sinn darfst Du nie fragen.

Deine Sicht ist hier nicht relevant. Die Beschilderung ist relevant und du hast dich dran zu halten, egal, ob dir das sinnvoll erscheint oder nicht