Einreisesperre Schengen Schweiz Deutschland?
Hey,
ein bekannter wurde in der Schweiz illegal erwischt. Darauf hin hat er den Bescheid bekommen das er die Schweiz bis zu einem bestimmten Datum verlassen haben muss. Dem ist er nicht nachgegangen. Nun wurde er wieder erwischt. Er wurde festgenommen und wird die nächsten Tage in seine Heimat gebracht. Er bekommt sicherlich ein Einreiseverbot. Gilt das für das komplette Schengen also auch Deutschland, Frankreich usw. Oder nur für die Schweiz? Kann man das irgendwo nachlesen?
Viele Grüße
5 Antworten
Das können wir hier nicht wissen, wenn die Eckpunkte nicht bekannt sind. Ist er außerhalb des Schengenraums zu Hause und hat kein Visa beantragt? Wie ist er über die Grenze gekommen?
Ist er gerichtlich wegen einer Straftat verurteilt worden und wurde daraufhin aufgefordert die Schweiz zu verlangen? Die Schweiz kann für den gesamten Schengenraum ein Einreiseverbot aussprechen und andere Staaten daüber informieren.
Es wäre möglich die Einreisesperre aufheben zu lassen, mit einem Antrag, dass 5 Jahre nach einer Verurteilung die ES aufheben läßt und ein Visa ausstellen läßt.
Ist er Russe oder Ukrainer?
Wenn sein eigenes Land innerhalb des Schengen-Raums liegt ist es definitiv unmöglich ein Verbot für den ganzen Schengen-Raum auszusprechen.
Wenn der Mensch außerhalb des Schengen-Raums daheim ist, kann das Verbot nur dann den Schengen-Raum betreffebn, wenn der Mensch etwas ,,verbrochen" hat, das die schengen-Regeln widerspricht. Also eher unwahrscheinlich.
Die Schweiz gehört zwar nicht zur EU, aber zum Schengenraum.
Wenn Ausländer ausgewiesen oder abgeschoben werden, wird durch die zuletzt zuständige Ausländerbehörde eine Einreisesperre verhängt. Das Verbot zur Wiedereinreise wirkt nicht nur in Deutschland, sondern für alle Staaten des Schengen-Raumes. Wie lang dies ist, das entscheidet die Schweizer Behörde.
Lt. EU-Richtlinie Art. 11 Absatz 2 der EU- Richtlinie 2008/115 beträgt das Wiedereinreiseverbot weniger als 5 Jahre, sofern nicht Straftaten etc. ein längeres Verbot begründen würden. Wie lange es tatsächlich erfolgt, liegt also im Ermessen der Schweizer.
Die entsprechenden Daten werden an alle Schengenstaaten übermittelt und dort erfolgt die entsprechende Übernahme in die Landes-Datenbank, z.B. im Grenzverkehr zur Ablehnung der Einreise. Übrigens handelt es sich beim Versuch der Wiedereinreise dann um eine Straftat, zumindest nach deutschem Recht.
Möchte er vorher zurückkommen, muss er bei der Botschaft, hier der Schweiz bzw. deren Vertretung, einen Visaantrag stellen.
das kann sich durchaus auf den gesamten Schengenraum auswirken
Das wird wahrscheinlich nur die Schweiz betreffen. Aber näheres wirst du bestimmt noch erfahren.
Die Schweiz kann keine Strafen für andere Länder verhängen. Was sie allerdings machen werden, ist, wenn dein Bekannter in einem anderen Land wieder illegal aufgegriffen wird und ein Verdacht besteht, auf Rückfrage den Fall zu schildern. Und dein Bekannter würde dann nicht erst verwarnt, sondern unmittelbar des Landes verwiesen. Also sich nicht illegal aufhalten oder sich auf jeden Fall nicht erwischen lassen.
In den meisten Ländern kann er natürlich auch einen Asylantrag stellen, wenn irgendein Asylgrund vorliegt und wenn es keinen gibt, sollte er vermeiden, in fremden Ländern rumzulaufen!!!