Einkaufswagen mitnehmen? Will ihn nicht mal behalten!
Hallo! Meine Freundin & ich müssen am Samstag einkaufen, da meine Mama nicht Auto fahren kann (Fußverletzung) und mein Papa weiter weg wohnt. Der Rewe ist aber am anderen Ende der Stadt sozusagen. Also der Rewe ist unten in der Stadt und wir wohnen auf dem Berg. Da wir da ziemlich viel einkaufen (soll eben für die ganze Woche dann auch reichen), wollte ich fragen, ob man den Einkaufswagen theoretisch auch mit nach Hause nehmen könnte, die Einkäufe dort abladen und den Wagen dann sofort wieder zurückbringen könnte. Ich möchte ihn nicht behalten oder sowas, nur das wäre sehr praktisch, da wir das ja nicht alles tragen können.
10 Antworten
Besser wäre es, wenn Euch jemand einen Handkarren und/oder hochwertigen "Hackenporsche" leihen könnte.
Neben den rechtlichen Problemen, die durch das Ausleihen des Einkaufswagens entstehen könnten, besteht noch das Problem, dass sich Einkaufswagen sehr schwer über längere Strecken, und dann noch den Berg hoch, schieben und lenken lassen.
Wir habe einen Blue-Bird-Fahrradanhänger mit zusätzlicher Handdeichsel (dieses hier (www davorsetzen) .amazon.de/Handdeichsel-BLUE-BIRD-Transportanh%C3%A4nger-Cargo-Aufbau/dp/B002AA6ZWA/ref=pd_sxp_f_pt )
und einen Hackenporsche von Andersen, der auch zwei aufeinandergestellte volle Getränkekästen trägt.
Mit dieser Kombi und zusätzlich Rucksäcken erledigen wir gelegentlich den Wocheneinkauf für eine vierköpfige Familie.
Vielleicht habt Ihr ja jemanden in der Nachbarschaft, der Euch etwas in der Art leihen kann.
nein, das ist Diebstahl. Hier ist mal ein Link, der diese Frage behandelt:
..... Doch Vorsicht: „Wer einen Einkaufswagen vom Supermarkt mit nach Hause nimmt, handelt rechtswidrig – auch wenn er die Absicht hat, den Einkaufswagen wieder zurückzubringen“, warnt Rechtsanwalt Per Friedrich. „Denn der Einkaufswagen ist Eigentum des Supermarkts und nicht dazu vorgesehen, über die Sammelplätze hinaus mitgenommen zu werden.“ Ein Einkaufstrolley ist dem geliehenen Gefährt also eindeutig vorzuziehen.
Also: lieber gleich Rucksäcke nehmen oder bei der alten Nachbarin gegenüber nen Hackenporsche leihen.
Rein theoretisch darfst du das nicht, aber du kannst ja lieb nachfragen. Die Einkaufswagen sind Eigentum des Ladens und nur ausgeliehen. Damit darf man im Normalfall das Gelände nicht verlassen. Wenn ihr in einem Dorf wohnt, würde ich einfach mal Kassierer oder Marktleiter oder so fragen. Bestimmt geht das dann auch.
Nein darfst du nicht. Das kann dich eine Anzeige wegen Diebstahl kosten. Und je nachdem was du später mal Arbeiten willst hast du dir damit deine Kariere Versaut.
Fragt lieber einen Nachbarn aus Eurer Straße ob sie dich mitnehmen oder lasst euch ein Taxi rufen.
Desweiteren kann man auch mehrmals die Woche Einkaufen gehen dann muss man nicht auf einmal so schwer schleppen.
lg
Sagen wir so es ist zwar nicht legal, aber aus Erfahrung interessiert das eigentlich eh keinen und wenn du nur kurz weg bist dann passt das schon. Ist halt immer das bissle Risiko dabei, aber kannst ja auch fragen, denke mal das lassen die vom Supermarkt schon irgendwie zu.