Eingruppierung Öffentlicher Dienst?

4 Antworten

Grundsätzlich richtet sich die Eingruppierung an die übertragenden Tätigkeit (Paragraph 12 TVöD). Diese ergeben sich i. d. R. durch eine Stellenbeschreibung.

Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 sehen zwar eine mindestens dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Berufsbild vor, diese muss dann aber auch innerhalb der Stelle ausgeübt bzw. mindestens artverwandt sein (Anlage 1 zum TVöD).

Letztendlich ist die Eingruppierung auch immer nur eine Rechtsmeinung des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer kann man auch eine andere Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht im Zweifel erstreiten. Aber hier steht man selbst in der Beweis- und Darlegungspflicht.

Die Eingruppierung im Öffentlichen Dienst erfolgt nach der Stellenbeschreibung.

Wenn du dich auf eine Stelle als Gärtnerhelfer bewirbst, hilft dir auch ein Dr. phil. nichts, mit dem du auf einer entsprechenden Stelle in die EG 13 kämst.

Halte deine Augen im Betrieb offen nach Stellen, für die du aufgrund deiner Ausbildungen auch in die EG 5 kommen kannst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Bezahlt wird die übertragene (!) Tätigkeit - also welche Leistung an dieser Stelle erbracht werden soll

es konnte also auch jemand mit Studienabschluß mit EG 3 eingestellt werden

Das wäre ein Thema für das Vorstellungsgespräch gewesen. Danach wird es schwierig, das zu ändern.

frodobeutlin100  28.04.2024, 11:40

da wird sich auch durch Gespräche nichts ändern ... es gibt eine Stelle EG 3, die zu besetzen ist - was die Person möglicherweise sonst noch kann, ist völlig irrelevant

1