eine weitere Steckdose über Stromzähler laufen lassen?

3 Antworten

Musst du wahrscheinlich selber zahlen (außer bei sehr nettem Vermieter), ggf. sogar den Rückbau. Ein Recht darauf es überhaupt machen lassen zu dürfen hast du nur, wenn du ein E-Auto daran laden willst. Wenn du ein E-Auto daran laden willst, kann es dir aber verweigert werden, wenn's vom Vermieter eine eigene Ladelösung gibt.

Kosten von Elektro-Installation: Je nach Kabellänge, durch wieviele Brandschutzwände das muss, ob evtl. sogar schon Leerrohre liegen etc. Lass dir von einem Elektriker ein Angebot machen.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, diese Kosten muss die Vermieterin nicht übernehmen und werden auf jeden Fall am Ende bei dir liegen. Du möchtest ja eine bauliche Veränderung an der Mietsache gegenüber des Zustandes bei Vertragsabschluss. Diese Änderung musst du im Zweifel sogar nach Ende der Mietsache in den jetzigen Zustand zurück bauen lassen. Auch kann die Vermieterin deinen Wunsch nach dieser Veränderung komplett ablehnen.

Da inzwischen und in Zukunft aber wohl zunehmend Bedarf für eine mit dem eigenen Zähler verbundene Steckdose besteht (Elektromobilität) kann ich mir gut vorstellen, dass sie dieser Veränderung an ihrem Eigentum zustimmt. Es wird wohl ein separates Kabel mit geeignetem Querschnitt und entsprechender Absicherung von deiner Garage zum Zähler verlegt werden, damit es vom Allgemeinstrom getrennt ist. Diese Leitung wird dann aber natürlich "nur" für eine einphasige mit 16A abgesicherte Schuko-Steckdose sein, also keine 3-phasige Leitung, die für eine Wallbox die für schnelles Laden eines KFZ nötig wäre. Wenn du so etwas möchtest wird es wesentlich aufwändiger, da du dann einen Starkstromanschluss und auch die Genehmigung des Energieunternehmens bräuchtest. Mit nur einer Phase kann man die meisten KFZ ebenfalls laden, nur eben wesentlich langsamer.

Wer die Kosten für den Umbau und zu welchem Zeitpunkt übernimmt musst du mit der Vermieterin klären.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

Entweder übernimmt die Vermieterin die Kosten für den kompletten Umbau und im Gegenzug wird deine monatliche Miete (eventuell) etwas erhöht.

Oder sie möchte dass du ein Angebot von einem Elektriker einholst, sie stimmt der Veränderung zu und du beauftragst und bezahlst den Elektriker selbst.

In dem Fall solltest du dir unbedingt schriftlich geben lassen (als Nachtrag zum Mietvertrag), dass der Umbau von der Vermieterin genehmigt ist und nach deinem Auszug nicht zurückgebaut werden muss. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass eine solche Verbesserung rückgebaut werden muss, aber um Ärger vorzubeugen ist es besser man vereinbart es schriftlich.

Selbstverständlich zahlt das der Vermieter, jedoch sollte die Garage dann absperrbar sein und für den Rest der Bewohner unzugänglich.