Einbürgerung?

4 Antworten

Ich würde mir keine Sorgen machen.

Es findet im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens eine sicherheitsgemäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern statt. Hier wird, unter Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz, überprüft, ob Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das ist aber nicht die einzige Überprüfung, die durchgeführt wird. Es wird ermittelt, ob der Einbürgerungsbewerber straffällig geworden ist und die Ausländerakte ausgewertet, nähres beschreibt der folgende Abschnitt im Einbürgerungsantrag:

,,Die Ausländerakten werden von der Staatsangehörigkeitsbehörde zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen benötigt. Kann die Ausländerakte wegen Verweigerung der Einwilligung nicht beigezogen werden, muss der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden. Mit der Auskunftserteilung durch Sozialleistungen bewilligende Stellen, die Wohngeldstelle, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt und das Amt für Ausbildungs- förderung zum Nachweis der Angaben zu den Fragen 1-3, 7, 10 und 11 sowie der Finanzbehörden (zu Frage 10) und der Meldebehörden zu meinen Aufenthalts- orten im Bundesgebiet (zu Frage 6) bin ich einverstanden."

Es scheint mir so, als hätte die Einbürgerungsbehörde diese Stellen kontaktiert und anschließend mit den Überprüfungen (Straffälligkeit, Verfassungsschutz) weitergemacht. Dein Antrag wird noch bearbeitet.

Das heißt, es geht erst jetzt los mit Bearbeitung deines Antrags, bisher ist er im Stappel anderer Anträge bei der überlasteten Behörde gelegen ohne dass jemand ihn angeschaut hat.

Unter anderem wird man sich "umhören", ob Du schon straffällig geworden bist.

Ich bin mir nicht zu 100% sicher aber es klingt so als ob man gegen dich ermitteln würde.


anonien  06.09.2023, 18:43

Man ermittelt gegen jeden, der einen Einbürgerungsantrag stellt.

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anonien  06.09.2023, 19:15
@Flugzeuge123

Es findet im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens eine sicherheitsgemäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern statt. Hier wird, unter Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz, überprüft, ob Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das ist aber nicht die einzige Überprüfung, die durchgeführt wird. Es wird, wie Du es bereits erwähnt hast, Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Es werden aber auch die Ausländerakte zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzung ausgewertet. So findet man im Einbürgerungsantrag den folgenden Abschnitt:

,,Die Ausländerakten werden von der Staatsangehörigkeitsbehörde zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen benötigt. Kann die Ausländerakte wegen Verweigerung der Einwilligung nicht beigezogen werden, muss der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden. Mit der Auskunftserteilung durch Sozialleistungen bewilligende Stellen, die Wohngeldstelle, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt und das Amt für Ausbildungs- förderung zum Nachweis der Angaben zu den Fragen 1-3, 7, 10 und 11 sowie der Finanzbehörden (zu Frage 10) und der Meldebehörden zu meinen Aufenthalts- orten im Bundesgebiet (zu Frage 6) bin ich einverstanden."

Es scheint mir so, als hätte die Einbürgerungsbehörde diese Stellen kontaktiert und anschließend mit der Überprüfung weitergemacht. Aber das Worr "ermitteln" klingt in diesem Zusammenhang etwas komisch, weshalb ich den ganzen Brief sehen möchte.

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