Ich würde mir keine Sorgen machen.
Es findet im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens eine sicherheitsgemäßige Überprüfung von Einbürgerungsbewerbern statt. Hier wird, unter Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz, überprüft, ob Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Einbürgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind. Das ist aber nicht die einzige Überprüfung, die durchgeführt wird. Es wird ermittelt, ob der Einbürgerungsbewerber straffällig geworden ist und die Ausländerakte ausgewertet, nähres beschreibt der folgende Abschnitt im Einbürgerungsantrag:
,,Die Ausländerakten werden von der Staatsangehörigkeitsbehörde zur Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen benötigt. Kann die Ausländerakte wegen Verweigerung der Einwilligung nicht beigezogen werden, muss der Einbürgerungsantrag abgelehnt werden. Mit der Auskunftserteilung durch Sozialleistungen bewilligende Stellen, die Wohngeldstelle, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt und das Amt für Ausbildungs- förderung zum Nachweis der Angaben zu den Fragen 1-3, 7, 10 und 11 sowie der Finanzbehörden (zu Frage 10) und der Meldebehörden zu meinen Aufenthalts- orten im Bundesgebiet (zu Frage 6) bin ich einverstanden."
Es scheint mir so, als hätte die Einbürgerungsbehörde diese Stellen kontaktiert und anschließend mit den Überprüfungen (Straffälligkeit, Verfassungsschutz) weitergemacht. Dein Antrag wird noch bearbeitet.