Einbauküche in Wohnung - Ermittlung einer fairen Abzahlung?

4 Antworten

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Einbauküche in Mietwohnung: Miethöhe orien­tiert sich an Nutzungs­dauer

Allgemein gilt: Wer eine Wohnung mit Einbauküche mietet, muss eine angemessene Miete dafür zahlen. Diese kann der Vermieter jedoch nicht nach Gutdünken festlegen. Norbert Schönleber, Rechtsanwalt für Mietrecht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV), erklärt, wie sich die Miete für eine Einbauküche zusammensetzt: „Die Miete errechnet sich aus dem Anschaffungswert der Küche, geteilt durch die Nutzungsdauer plus Kapitalzinsen.“ Diese Summe werde auf die Wohnungsmiete addiert – und sei von rechtlichen Mietobergrenzen, wie der durch die Mietpreisbremse erlaubten, unabhängig.

Ein Beispiel: Ein Vermieter baut eine neue Küche im Wert von 10.000 Euro in seine Wohnung ein. Es ist davon auszu­gehen, dass sie über zehn Jahre genutzt werden kann. Legt man zudem fünf Prozent Zinsen zugrunde, berechnet sich der Zuschlag mit 1.000 Euro plus 500 Euro Verzinsung pro Jahr gleich 1.500 Euro pro Jahr oder 125 Euro pro Monat.

Quelle: anwaltsauskunft.de

CelikZenica 
Fragesteller
 06.06.2020, 21:50

Ist das gesetzlich vorgeschrieben? Dann wären das lt. meiner Rechnung 50,- Euro bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren.

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imager761  10.06.2020, 09:41
@CelikZenica
Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Insbesondere eine 10jährige Nutzungszeit in Mieterhand ist derart optimistisch unterstellt, dass die Vertragsfreiheit beim Nutzungsentgeltes einen wesentlich höheren Beitrag für die Rücklage der Wiederbeschaffung ergeben dürfte.

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Der Vermieter muss nicht explizit einen definierten Wert verbuchen für eine Küche.

imager761  10.06.2020, 09:47

Richtig. Er hat Anschaffungskosten, mithin Ersatzbeschaffung plus Kapitalzinsen zu kakulieren und nach Nutzungsdauer zu berechnen.

Trotz unzähliger Variablen glaubt hier jeder, Zahlen in den Raum stellen zu können...

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Sie muss auf 15-20 Jahre abgeschrieben werden.

Alo einfach durch 20 und durch 12, dann hast du dem Monatlichen Mehrwert.

CelikZenica 
Fragesteller
 06.06.2020, 20:14

Wären dann gerade mal ca. 17 Euro. Ist das folgerichtig, kommt mir gering vor, da Sie die Küche selbst finanzieren mussten und es noch abzahlen müssen.

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berlina76  06.06.2020, 20:25
@CelikZenica

Kaufst du ihm die Küche ab und sie geht irgendwann in deinen Besitz über oder Mietest du die Küche mit der Wohnung zusammen an.

Im ersten Fall könnt ihr das natürlich individuell handhaben. Im zweiten Fall muss die Küche ja drin bleiben falls ihr auszieht und es fällt nur ein kleiner Mietwert an.

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CelikZenica 
Fragesteller
 06.06.2020, 20:37
@berlina76

Die Küche ist speziell nach Maß gefertigt wurden und ist wirklich sehr speziell, sodass ich kein Interesse daran haben kann die Küche mitzunehmen in eine neue Wohnung. Aber auf der anderen Seite wollen Sie die Küche so nach meiner Vorstellung schnell wieder abzahlen, obwohl Sie wissen, dass die Küche nach unserem Auszug nur da bleiben kann.

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berlina76  06.06.2020, 21:17
@CelikZenica

Dann leg die Aufrechnung von DeJoergi zugrunde. Allerdings gibt es wirklich Urteile, das 10 Jahre für eine Küche zu wenig ist.

Du kannst also wirklich 15-20 Jahre ansetzen. Wie schnell der VM die Küche abzahlen muß ist nicht dein Problem.

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CelikZenica 
Fragesteller
 06.06.2020, 22:13
@berlina76

Dann wäre lt. dieser Rechnung und einer Nutzungsdauer von 10 Jahren der Mietwert 50 Euro. Und dann wäre nach all den Jahren bei dieser Abschlagszahlung nur die Miete bezahlt? Also die Küche würde niemals mir gehören bei so einer hohen monatlichen Summe?

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berlina76  07.06.2020, 10:41
@CelikZenica

Genau, dafür muß der VM aber, wenn ein Gerät kaputt geht, Reparatur oder Austausch bezahlen, das ist nicht dein Problem, wenn in einer mitgemieteten Küche etwas kaputt geht.

Und bitte nochmal. Nicht mit 10 Jahren rechnen, das ist zu kurz, nimm wenigstens die 15 Jahre, wenn dir die 20 Jahre als zu hoch erscheinen.

Du mußt bedenken, nach den Abrechnungsjahren und wenn du nicht ausgezogen bist, zahlst du den Betrag trotzdem weiter. Du mietets ja die Küche nur, du kaufst sie ja nicht ab.

Daher- rechne den Betrag klein.

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imager761  10.06.2020, 09:43
Sie muss auf 15-20 Jahre abgeschrieben werden.

Sagt wer? Der Nutzungszeitraum ergibt sich durch Ersatzbeschaffungspflicht nach Verschleiß, keiner Steuerabschreibungstabellen :-O

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Was heißt hier Zusatzvertrag ..... monatlicher Aufpreis zur regulären Miete oder sollt Ihr diese Küche zum Zeitwert kaufen?

CelikZenica 
Fragesteller
 06.06.2020, 20:25

Eher monatlicher Aufpreis zur regulären Miete.

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