Ein Gespräch aufzeichnen ohne das Wissen des Anderen im Arbeitsumfeld?
Hallo Community,
ich weiß ja schon, dass ein Gespräch aufzuzeichnen, ohne das Wissen oder die Zustimmung eines anderen strafbar sein kann. Gibt es dort aber Ausnahmen?
Eine Kollegin von mir die sich gerade in der Ausbildung befindet hat nämlich mit einer Mitarbeiterin ein großes Problem. Diese Mitarbeiterin ist dafür zuständig sie in den Fachbereich einzuarbeiten, jedoch stellt sie ihr laut Aussage meiner Kollegin dabei einige Steine in den Weg - so weit, dass die Einarbeiterin die gemeinsame Chefin und die anderen Mitarbeiter anlügt. Zum Beispiel sagte die Einarbeiterin der Azubine sie dürfe etwas länger Pause machen, schwärzte sie aber dann bei der Chefin an, sie wäre zu spät aus der Pause zurück gekommen und dass sie es der Azubine nie angeboten hatte.
Weiterhin hatten die beiden aufgrund des negativen Verhältnisses zueinander eine Auseinandersetzung die die Azubine so verärgert und getroffen hat, dass sie um eine kurze Pause gebeten hatte um sich etwas zu beruhigen, da sie sehr aufgewühlt war. Sie wollte nur 5 Minuten mit einem Glas Wasser an die Luft um durchzuatmen. Die Einarbeiterin sagte ihr "ja klar, nimm dir 10 Minuten, dann machen wir weiter." sagte dann aber später der Chefin "Azubine ist einfach abgehauen und hat sich der Arbeit verweigert. Sie hat unerlaubt eine zusätzliche Pause gemacht"
Das Problem hier ist, ihre Chefin ist sehr Nett und möchte auch helfen. Jedoch ist die Azubine erst seit einem Jahr dort und die Einarbeiterin schon seit vielen Jahren. Natürlich glaubt die Chefin da eher der Arbeitskraft, die sie seit Jahren kennt. Die Chefin möchte Hilfreich sein aber sagt der Azubine dass es schwer sei für sie, dem glauben zu schenken und dass es sich ja vielleicht um ein Missverständnis handelte.
Gäbe es irgendeine Möglichkeit für solche Situationen, Beweise zu sammeln? Da sie in der Einarbeitung sind sitzen die beiden eigentlich immer in einem gesonderten Besprechungsraum, deshalb gibt es keine Zeugen. Dürfte sie ihren Arbeitsalltag aufzeichnen und dann der Chefin vorlegen, falls die Einarbeiterin diese wieder anlügen sollte? Ich vermute stark, dass es dennoch nicht gestattet ist, aber gibt es in dem Fall dann eine andere Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Vielen Dank für jede Antwort
2 Antworten
Nein es gibt hier keine Möglichkeit Beweise zu sammeln. Ein Aufzeichnen eines Gesprächs ohne das Wissen der Beteiligten ist immer illegal sofern sowas nicht von einem Richter legitimiert ist.
Der Azubine wäre anzuraten sich nur noch an das zu halten was im Vertrag steht. Und nichts mehr darauf zu geben was diese Kollegin sagt.
Wenn sie einmal länger Pause machen will o.ä. sollte sie das mit der Chefin besprechen und nicht mehr mit ihrer Fachvorgesetzten.
LG
Juli
Dann sollte die Azubine ihre Kollegin darum bitten das diese Kollegin ihr den Arbeitsvorgang schriftlich darlegt.
Mit der Chefin sollte man das ebenfalls absprechen um weitere Missverständnisse zu verhindern.
Sollte weder von der Chefin noch von der Kollegin darauf eingegangen werden dann würde ich mich bei der entsprechenden Kammer beschweren.
Normalerweise ist es so das immer der Sachbearbeiter für das Handeln verantwortlich ist. Selbst wenn der Vorgang von einem Azubi erledigt wurde. Dieser hat schließlich die Arbeit des Azubis zu prüfen.
Wenn also die Chefin zulässt das diese Kollegin die Schuld auf die Azubine schiebt dann stimmt in diesem Betrieb etwas gewaltig nicht.
Hat deine Bekannte keine anderen Mitarbeiterinnen in dem " haufen?" - soll sie mal mit denen reden !
UND auch in der Berufsschule darüber reden - wie sie von dieser einen " verarscht" wird . Vielleicht kommt das bei der Firmenleitung an ?
Das habe ich ihr auch schon gesagt, aber es geht nicht nur um die Pausen. Teilweise werden z.B. ihr auch Aufgaben zum Bearbeiten gegeben und dann bekommt sie ärger, weil sie angeblich nicht das Bearbeitet hätte, was man ihr aufgegeben hat, sondern etwas ganz anderes. Oder ihr wird ein Vorgang erklärt und wenn sie ihn genau so wie erklärt bearbeitet, wird sie auf einmal angeschnauzt es sei falsch und der gleiche Vorgang wird ihr noch mal ganz anders gezeigt. Viele solcher Situationen. Und da alles mündlich geschieht, kann sie nichts nachweisen. Ich persönlich höre es ja alles nur von einer Seite, aber für mich als Außenstehende klingt es nach einem Power-Trip. (Ist das erste mal dass diese Mitarbeiterin für einen Azubi zuständig ist)