Eigenanteil für Facharbeit in Geschichte?

3 Antworten

Du kannst doch eigene Recherche betreiben. Eben aus mehreren einschlägigen Büchern zusammen fassen. Dabei ist dir die örtliche Stadtbibliothek sicher behilflich

addi3647 
Fragesteller
 04.09.2022, 12:52

Ich bin mir nicht ganz sicher wie sie das meinen. Für mich ist das theoretisch meine Facharbeit also das ich alles aus eigener Recherche zusammenfasse, jedoch fehlt mir da noch ein Eigenanteil, welche Form dieser haben soll, damit es zum Thema passt, fällt mir leider nicht ein.

0
DerHans  04.09.2022, 12:54
@addi3647

Natürlich musst du da mit eigenen Worten eine Einleitung und auch eine Schluss-Zusammenfassung beisteuern.

0
addi3647 
Fragesteller
 04.09.2022, 13:50
@DerHans

@DerHans der Eigenanteil und das Schreiben der Facharbeit ist nicht das selbe. Man muss in der Facharbeit sich wie ein kleines Projekt überlegen (z.b Umfrage, Interview, Film Dreh, Interpretation,...) Und diesen in die geschriebe Facharbeit einbringen und auswerten.

0
DerHans  04.09.2022, 13:59
@addi3647

Klar kannst du nicht einfach ein paar Absätze kopieren. Ein bisschen wirst du auch schon selbst tun müssen.

0
addi3647 
Fragesteller
 04.09.2022, 14:24
@DerHans

Ich glaube sie haben nicht verstanden was ich meine, deshalb wäre es gut wenn sie unterlassen hier Zukommentieren, damit Leute schreiben können die mir wirklich weiterhelfen können. Auch verstehe ich nicht, warum sie dann hier drunter schreiben wenn sie sich damit nicht auskennen. Und da sie nicht wissen was ein Eigenanteil in der Facharbeit ist, dann hilft ihnen Google weiter👍.

Schönen Tag noch

2

https://www.youtube.com/watch?v=yJH0hPCVcuY

Rita Voltmer

Franz Irsigler

Die europäischen Hexenverfolgungen

der Frühen Neuzeit -

Vorurteile, Faktoren und Bilanzen

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts finden sich Verfolgungen in Oberitalien, im Baskenland und in Katalonien, aber auch in Lothringen, Luxemburg und im Deutschen Reich. Nach 1520/ 1530, möglicherweise infolge der Reformation, fanden die Hexenjagden in Zentraleuropa zunächst ein vorübergehendes Ende.

3. Die Gerichte

Mit besonderer Hartnäckigkeit hält sich das Vorurteil, Hexenprozesse hätten in ihrer großen Masse vor geistlichen Inquisitionsgerichten stattgefunden. Diese Behauptung kann nicht einmal für die Frühzeit der Hexenprozesse zwischen 1430 und 1500 als korrekt gelten; denn bereits hier waren neben Inquisitoren auch weltliche Gerichte an der Verfolgung angeblicher Hexen und Hexenmeister beteiligt. Gerade der schärfste kirchliche Propagandist von Hexenverfolgungen, Heinrich Institoris, erkannte, dass mit der geistlichen Gerichtsbarkeit keine Erfolge bei der Ausrottung der vermeintlich so gefährlichen Hexensekte zu erreichen waren, und er verlangte ausdrücklich, dass sich die weltlichen Gerichte der Städte und Territorien viel intensiver als bisher mit diesem Extremverbrechen beschäftigen müssten. In jenen Ländern, in denen die Verfolgung des Hexereidelikts weitgehend oder ganz in den Händen der kirchlichen Inquisition lag (Spanien, Portugal, Italien), kann man gerade bei den neuzeitlichen Inquisitionsbehörden einen gemäßigten, ja vorsichtigen Umgang mit dem Hexereidelikt feststellen, war es ihnen doch grundsätzlich nicht darum zu tun, Hexen zu verbrennen, sondern diese als Ketzer eingestuften ‚Verbrecher' reumütig in den Schoß der Kirche zurückzuführen. Auch wenn vor diesen Gerichten Hexerei und Magie verhandelt wurden, setzte die Inquisition meist nur sehr gemäßigt die Folter ein und die Verdächtigten erhielten einen Anwalt. Überdies galten Besagungen, d.h. die im Verhör und unter der Folter erpresste Nennung angeblicher Komplizen, nicht als beweiskräftiges Indiz. Todesurteile wurden deshalb nur sehr wenige verhängt, in Portugal zum Beispiel ordnete die Inquisition insgesamt nur drei Hinrichtungen angeblicher Hexen an. In Spanien erließ der Hohe Rat der Inquisition (supremà) 1536 eine Direktive, nach welcher der Hexenhammer nicht als maßgebliche Richtschnur zu gelten habe. Auf Empfehlung des spanischen Inquisitors Don Alonso Salazar Frias beendete die Supremà außerdem die baskischen Hexenjagden (1610-1614), die im französischen Teil des Baskenlandes schon so viele Opfer in weltlichen Hexereiverfahren gefunden hatten. Dieser obrigkeitlichen Vorsicht stand aber eine Bevölkerung gegenüber, die immer wieder auf Prozesse drängte, und das Verhalten lokaler Gerichte, die, wie zum Beispiel in Katalonien, noch bis 1630 illegale Hexenprozesse mit tödlichem Ausgang führten. Auch im Wirkungsbereich der römischen Inquisition ist eine mäßigende Handhabung des Hexenprozesses festzustellen. Im erzkatholischen Irland gab es nur wenige Hexereiverfahren, in Polen hielten sich die Hexenverfolgungen solange in Grenzen, wie das Hexereidelikt noch in den Bereich kirchlicher Jurisdiktion fiel. Erst nachdem in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sich verstärkt lokale weltliche Gerichte der Hexenverfolgung angenommen hatten, kam es hier zu intensiven Hexenjagden.

https://www.dhm.de/archiv/ausstellungen/hexenwahn/aufsaetze/01.htm#:~:text=In%20der%20ersten%20H%C3%A4lfte%20des,Zentraleuropa%20zun%C3%A4chst%20ein%20vor%C3%BCbergehendes%20Ende.

Woher ich das weiß:Recherche

https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/gesellschaftswissenschaftliche-und-philosophische-faecher/landeskunde-landesgeschichte/module/epochen/neuzeit/krisen/hexen_schwgmnd/d2.pdf

Hier hast du ein Werk, denn dieser Hexenhammer war faktisch damals die Bibel der Fanatiker, die zu vorderste Frauen auf den Holzstoß schickten.

Somit kannst du an diesem Beispiel erklären, was diese Gesellen damals antrieb fuer ihr schändliches Vorgehen.