EGV erhalten zur Unterschrift, kennt ihr euch aus?

2 Antworten

Du kannst das ruhig unterschreiben, wenn du schon etwas in Aussicht hast. Selbst wenn die dir irgendetwas aufbürden wollen, was ja rechtlich so vorgesehen ist bei ALG 1, ist das, sobald du einen Job vorzuweisen, den du dir selbst gesucht bzw. auf den du zwecks Arbeitsantritt gewartet hast, völlig uninteressant. Nicht verrückt machen lassen, von den vielen Briefen die dann ins Haus flattern, wo man aufgefordert wird, sich da und dort zu bewerben.

Ich war für ganze zwei Wochen arbeitslos, und habe genau dieses erlebt. Ich hatte schon längst eine neue Stelle und trotzdem habe ich den ganzen Dudeldei unterschrieben, einfach um keinen Stress zu haben. Es interessierte die einfach nicht, ob man schon eine neue Stelle hat. Ich habe nicht auf ein einziges Schreiben reagiert, habe dann lediglich meine Meldung für den neuen Arbeitsantritt bekanntgegeben.

Wenn du allerdings nicht sicher bist, ob du den neuen Job hast, dann würde ich die EGV nicht unterschreiben. Es ist laut Gesetz ein freiwilliger Vertrag, wenn du die Unterschrift verweigerst, hast du trotzdem das Recht auf Leistungen. Allerdings kann das Jobcenter dieses Vertrag als Verwaltungsakt erlassen und du musst tun, was die wollen. Bei ALG 1 sind sie da ziemlich schnell dabei, aber einen Versuch ist es wert, vor allem um Zeit zu schinden, was den eventuellen Arbeitsbeginn bei einem neuen Job angeht. Auch Resturlaub/Überstunden wäre eine Option.

Ansonsten gibt es natürlich noch den "guten alten Krankenschein" als letztes Mittel.


mero22 
Fragesteller
 29.04.2024, 15:53

Danke schonmal für deine ausführliche Antwort. Ich überlege mir das, will nur keine rechtlichen Nachteile falls die SB auf einmal Ihre schlechte Seite zeigt, da ich eine EGV unterschrieben habe. Habe nun kurzfristig einen Terminvorsvorschlag erahlten für morgen oder Donnerstag für ein VG bei einer Firma wo ich auf keinen Fall arbeiten möchte. Ich werde mich für einer meiner Stellen entscheiden. Wie kann ich es vermeiden dort hin zugehen? Evtl. auf Fahrtkostenübernahme vom Amt bestehen und dann erst mehrere Terminvorschläge zu machen, wann man zum VG gehen kann? Will nicht sanktioniert werden. Danke für Antworten

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Biecheleesen  29.04.2024, 21:52
@mero22

...wenn es schnell gehen muss, krank. Für mich die sicherste und nicht antastbare Variante.

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Agamemnon712  30.04.2024, 11:06
@Biecheleesen

Sich krankschreiben zu lassen, obwohl man nicht krank ist, ist kein empfehlenswertes Vorgehen.

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Biecheleesen  30.04.2024, 11:57
@Agamemnon712

...völlig uninteressant, ob empfehlenswert oder nicht. Es muss funktionieren...darum geht es hier.

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mero22 
Fragesteller
 30.04.2024, 16:44
@Biecheleesen

ich habe für übermorgen einem VG zugesagt und nach fahrtkostenübernahme gefragt, da diesen in der Einlagdung und im VV ohne RfB nicht ausgeschlossen waren, ansonsten würde ich diese bei der BfA beantragen und mich nochmal melden. Daraufhin wurde mir zurückgeschrieben das sich das VG erledigt hätte ich bin zwar schockiert aber froh da die Firma mir nicht seriös erscheint. Muss ich jetzt was befürchten?

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Biecheleesen  30.04.2024, 21:51
@mero22

Meines Erachtens hast du nichts zu befürchten, denn die haben abgesagt und nicht du. Offensichtlich hast du zu der Absage auch nichts beigetragen, was sich für dich negativ auswirken könnte.

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Agamemnon712  01.05.2024, 06:47
@Biecheleesen
völlig uninteressant, ob empfehlenswert oder nicht. Es muss funktionieren...darum geht es hier.

Tut es nicht.

Krankschreibung wenn nicht krank = Betrug = u.U. Straftat.

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Eingliederungsvereinbarungen heißen seit einiger Zeit meines Wissens nach Kooperationspläne und bedürfen keiner Unterschrift mehr.

Solltest Du tatsächlich noch eine Eingliederungsvereinbarung erhalten haben, so mußt Du sie nicht unterschreiben, wenn Dir ihr Inhalt nicht zusagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

mero22 
Fragesteller
 30.04.2024, 10:57

oh, also da steht EGV und Sie hat unterschrieben und ich soll es auch. Evtl. bei Alg2 ich bin ja im Alg1

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Agamemnon712  30.04.2024, 11:07
@mero22

Soweit mir bekannt, gibt es auch beim Arbeitslosengeld nur noch Kooperationspläne, was aber an meiner Antwort nichts ändert.

Wenn Du mit dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden bist, kanst Du sie (nach)verhandeln bzw. mußt sie nicht unterschreiben.

Sie kann dann jedoch als Verwaltungsakt erlassen werden undgölte dann zunächst dennoch.

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mero22 
Fragesteller
 30.04.2024, 11:15
@Agamemnon712

ok danke dir für deine Antwort, mich würde nur interessieren, ob ich rechtlich im nachteil bin wenn ich was widersprechen möchte , zb. sanktionen oder massnahme wenn ich die EGV unterschreibe. Es steht ja praktisch nix in der EGV nicht mal Bewerbungsanzahl geschweige den irgendwas

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Agamemnon712  30.04.2024, 11:19
@mero22

Es gilt grundsätzlich (nicht), was Du (nicht) unterschreibst.

Eine Eingliederungsvereinbarung nicht zu unterschreiben, kann grundsätzlich nicht sanktioniert werden.

Überdies verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen, halte Deine Frage nunmehr für ausreichend beantwortet und bin raus.

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