EGV erhalten zur Unterschrift, kennt ihr euch aus?
Hallo an alle, ich habe vor einigen Tagen eine EGV (Alg1) von meiner Sachbearbeiterin aus der INGA erhalten mit der bitte um Unterschrift. Diese ist sehr spartanisch gehalten. Gültigkeit genau 6 Monate. Ziele: Arbeitsaufnahme als Sachbearbeiter o. Bürokraft in Vollzeit für mein Raum. Unterstützung durch die Agentur für Arbeit: Wir unterstützen Sie bei Ihrer Arbeitssuche durch Beratung und Vermittlung. Aktivitäten von mir: Sie teilen jegliche Veränderung (z.B. Arbeitsaufnahme, Probearbeit, Ortsabwesenheit, Nebenverdienst, Arbeitsunfähigkeit, etc.) unverzüglich mit.
Das wars. Unterschrieben wurde es von ihr. Meine Frage: Wenn ich das jetzt unterschreibe, kann ich in Massnahmen etc. gezwungen werden, oder entstehen mir im nachhinein rechtliche Nachteile bei Widerspruch etc., da die EGV komplett ohne Details ist in Sachen, Massnahmen, Anzahl an Bewerbungen usw.?
An sich sehe ich wenig Sinn das zu unterschreiben, weil ich mit ihr klar kommunziert habe, dass ich in kürze Arbeit aufnehmen werde (habe schon gute Angebote welche ich in den nächsten Wochen annehmen werde). Bin seit 2 Monaten arbeitslos.
Danke für eure Mühe mir zu antworten
2 Antworten
Du kannst das ruhig unterschreiben, wenn du schon etwas in Aussicht hast. Selbst wenn die dir irgendetwas aufbürden wollen, was ja rechtlich so vorgesehen ist bei ALG 1, ist das, sobald du einen Job vorzuweisen, den du dir selbst gesucht bzw. auf den du zwecks Arbeitsantritt gewartet hast, völlig uninteressant. Nicht verrückt machen lassen, von den vielen Briefen die dann ins Haus flattern, wo man aufgefordert wird, sich da und dort zu bewerben.
Ich war für ganze zwei Wochen arbeitslos, und habe genau dieses erlebt. Ich hatte schon längst eine neue Stelle und trotzdem habe ich den ganzen Dudeldei unterschrieben, einfach um keinen Stress zu haben. Es interessierte die einfach nicht, ob man schon eine neue Stelle hat. Ich habe nicht auf ein einziges Schreiben reagiert, habe dann lediglich meine Meldung für den neuen Arbeitsantritt bekanntgegeben.
Wenn du allerdings nicht sicher bist, ob du den neuen Job hast, dann würde ich die EGV nicht unterschreiben. Es ist laut Gesetz ein freiwilliger Vertrag, wenn du die Unterschrift verweigerst, hast du trotzdem das Recht auf Leistungen. Allerdings kann das Jobcenter dieses Vertrag als Verwaltungsakt erlassen und du musst tun, was die wollen. Bei ALG 1 sind sie da ziemlich schnell dabei, aber einen Versuch ist es wert, vor allem um Zeit zu schinden, was den eventuellen Arbeitsbeginn bei einem neuen Job angeht. Auch Resturlaub/Überstunden wäre eine Option.
Ansonsten gibt es natürlich noch den "guten alten Krankenschein" als letztes Mittel.
...wenn es schnell gehen muss, krank. Für mich die sicherste und nicht antastbare Variante.
Sich krankschreiben zu lassen, obwohl man nicht krank ist, ist kein empfehlenswertes Vorgehen.
...völlig uninteressant, ob empfehlenswert oder nicht. Es muss funktionieren...darum geht es hier.
ich habe für übermorgen einem VG zugesagt und nach fahrtkostenübernahme gefragt, da diesen in der Einlagdung und im VV ohne RfB nicht ausgeschlossen waren, ansonsten würde ich diese bei der BfA beantragen und mich nochmal melden. Daraufhin wurde mir zurückgeschrieben das sich das VG erledigt hätte ich bin zwar schockiert aber froh da die Firma mir nicht seriös erscheint. Muss ich jetzt was befürchten?
Meines Erachtens hast du nichts zu befürchten, denn die haben abgesagt und nicht du. Offensichtlich hast du zu der Absage auch nichts beigetragen, was sich für dich negativ auswirken könnte.
völlig uninteressant, ob empfehlenswert oder nicht. Es muss funktionieren...darum geht es hier.
Tut es nicht.
Krankschreibung wenn nicht krank = Betrug = u.U. Straftat.
Eingliederungsvereinbarungen heißen seit einiger Zeit meines Wissens nach Kooperationspläne und bedürfen keiner Unterschrift mehr.
Solltest Du tatsächlich noch eine Eingliederungsvereinbarung erhalten haben, so mußt Du sie nicht unterschreiben, wenn Dir ihr Inhalt nicht zusagt.
oh, also da steht EGV und Sie hat unterschrieben und ich soll es auch. Evtl. bei Alg2 ich bin ja im Alg1
Soweit mir bekannt, gibt es auch beim Arbeitslosengeld nur noch Kooperationspläne, was aber an meiner Antwort nichts ändert.
Wenn Du mit dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarung nicht einverstanden bist, kanst Du sie (nach)verhandeln bzw. mußt sie nicht unterschreiben.
Sie kann dann jedoch als Verwaltungsakt erlassen werden undgölte dann zunächst dennoch.
ok danke dir für deine Antwort, mich würde nur interessieren, ob ich rechtlich im nachteil bin wenn ich was widersprechen möchte , zb. sanktionen oder massnahme wenn ich die EGV unterschreibe. Es steht ja praktisch nix in der EGV nicht mal Bewerbungsanzahl geschweige den irgendwas
Es gilt grundsätzlich (nicht), was Du (nicht) unterschreibst.
Eine Eingliederungsvereinbarung nicht zu unterschreiben, kann grundsätzlich nicht sanktioniert werden.
Überdies verweise ich auf meine bisherigen Ausführungen, halte Deine Frage nunmehr für ausreichend beantwortet und bin raus.
Danke schonmal für deine ausführliche Antwort. Ich überlege mir das, will nur keine rechtlichen Nachteile falls die SB auf einmal Ihre schlechte Seite zeigt, da ich eine EGV unterschrieben habe. Habe nun kurzfristig einen Terminvorsvorschlag erahlten für morgen oder Donnerstag für ein VG bei einer Firma wo ich auf keinen Fall arbeiten möchte. Ich werde mich für einer meiner Stellen entscheiden. Wie kann ich es vermeiden dort hin zugehen? Evtl. auf Fahrtkostenübernahme vom Amt bestehen und dann erst mehrere Terminvorschläge zu machen, wann man zum VG gehen kann? Will nicht sanktioniert werden. Danke für Antworten