EBay bei Finanzamt?

4 Antworten

Da seit 2023 die Schwelle von einem Umsatz von 2.000 (oder 30 verkauften Artikeln) gilt, wird von eBay der im Jahr erzielte Umsatz gemeldet.

Die eBay Gebühren sind hier der Teil der den Gewinn mindert, ähnlich den Anschaffungskosten.

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Beides. Dein Verkaufserlös in Höhe von 2200 und die einbehaltene Gebühr.

Steuerrechtlich ändert sich durch die Meldepflicht für dich aber nichts. Steuerbar ist der Verkaufals privat Person wie bisher nur wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt und es sich nicht um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt.

Es der Verkauf Steuerbar sind vom Verkaufspreis die Anschaffungskosten und die verkaufskosten wie zb ebay Gebühren abzuziehen. Zu versteuern sind die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dann auch nur wenn sie insgesamt über der Grenze von 600 Euro liegen.

Du denkst etwas falsch. Wenn du einen Artikel für 2200€ verkaufst, dann bekommst du auch 2200€.

Am Ende des Monats jedoch, musst du die 10% davon als Vermittlungsgebühr bezahlen. Somit ist es egal wie du es drehst und wendest, die Endsumme wird ca. 2000€ sein. Ob das sofort abgezogen wird oder erst gegen Ende des Monats, ist eigentlich egal.

WENN du ebay Verkäufer Gewerblich bist Ja.Die folgen einige Verkäuferinnen ab und zu mal,klar nicht alle.Wenn das dein eigentum ist was du 2.200 Euro Wert ( kann auch Gold Münze Zb sein ) wenn Finanzamt das will,wenn eine dich beschwert kann sein das du Steuer dafür zahlen muss,aber bin mir nicht ganz sicher.Für Privat Verkäufer kein Problem,das weiss ich,aber Gewerblich bist du sicher auch Steuerpflichtig.Bin Zb ebay.de Mitglied und Privat Verkäufer bei ebay.de ,, Seit 10 Jahre aktiv Verkäufer,immer noch...VG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
anTTraXX  03.02.2023, 05:03

Falsch

Seit 01.01.2023 sind Plattformbetreiber verpflichtet Daten der User zu übermitteln die entweder 30 Verkäufe hatten oder einen Umsatz von 2.000€ überschritten haben.

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