E-Scooter illegal fahren - welche Strafen?

4 Antworten

soweit Ich weiß gibt es auch Scooter, die du ganz normal und vorallem legal als Mofa fahren kannst. Muss glaube ich einen Sitz besitzen.. Google lieber mal danach, statt dich und deinen Führerschein in Gefahr zu bringen.

du hörst dich übrigens nicht an wie 18+.. da kommt also auch noch unter anderem fahren ohne Fahrerlaubnis auf dich zu.

Wenn du mit 50km/h durch Fußgänger hindurch abhauen willst, dann bist du da schnell bei diversen Tatbeständen inkl. Gefährdung.

Letzteres führt ja nach dem Vergehen schneller zu Führerscheinentzug und einer MPU-Anordnung als du deinen dir eine Ausrede zurecht legen kannst

Wenn der Scooter ursprünglich legal und versichert war und du ihn illegal frisiert hast, kommt Erlöschen der Betriebserlaubnis dazu, aber das wäre dein kleinstes Problem.

Wenn der Scooter von Haus aus nicht versichert war, bist du aber auch ohne zu schnelles Fahren bereits bei einer Strafttat gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Also, wenn du mit möglichst wenig Problemen rumkommen willst und bei 50km/h einen A1-Führerschein hast: Mach keinen Fluchtversuch. Dann ist das ganze nur eine Ordnungswidrigkeit, nämlich das Erlöschen der BE, mit einem Punkt und bezahlbaren Kosten.

Wenn du keinen passenden Führerschein hast, dann bist du aber im Bereich von Straftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis), die Strafen darauf setzt ein Gericht fest und jede Tat, die dabei ebenfalls mit stattfindet gereicht dir zum Nachteil und bei gefährlicher Flucht mitten durch Fußgänger werden sich einige Richter mit Milde schwer tun.

Es besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht für E-Scooter. Das kannst du z.B. hier nachlesen:

Da E-Scooter einen elektrischen Antriebsmotor besitzen, gelten für sie ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht eine  Versicherungspflicht für E-Scooter vor. Der gültige Versicherungsschutz muss über eine Versicherungsplakette nachgewiesen werden, die am Gerät aufgeklebt wird. 

Quelle: https://www.ruv.de/ratgeber/auto/e-scooter

Das bedeutet also auch: Der E-Schooter muss wie du es kennst auch ein Kennzeichen haben und das Kennzeichen ist natürlich deinen Daten zugeordnet. Wenn dich die Polizei sieht, haben sie deine Daten also schon alleine wegen dem Kennzeichen. Erfüllst du diese Pflicht nicht, wird dich die Polizei erst recht schnell aus dem Verkehr ziehen.

Wenn der E-Scooter dann noch zu schnell ist, was man natürlich sehr schnell erkennen kann, dann sollte dir bewusst sein, dass dein Führerschein in Mitleidenschaft gezogen wird. Genauso wie wenn du z.B. alkoholisiert oder über rot mit dem E-Scooter fährst.

Ich weiß nicht ganz genau wie das geahndet werden würde und kann mich jetzt nur auf frisierte Roller beziehen. Da kann zu viel Leistung nämlich schnell als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden. Und das wirkt sich nicht nur auf deinen Führerschein aus, der dann erst einmal weg sein dürfte, sondern auch auf deinen Geldbeutel. Dazu kannst du hier mehr finden:

https://www.bussgeldkatalog.org/roller-entdrosseln/

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Da ist dein (Auto) Führerschein aber ganz schnell weg

WiesoLeben 
Fragesteller
 14.10.2019, 21:19

Mit welcher Begründung Absatz im Gesetz bitte :)

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Adler3417  14.10.2019, 21:19
@WiesoLeben

Idk... Ist so ähnlich wie als würdest du betrunken Fahrrad fahren oder so...

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WalterMatern  15.10.2019, 20:36
@WiesoLeben
Ibo sagt:
7. Juli 2018 um 20:09 Uhr
Hallo, Ich (16) wurde Erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis also ich habe gar keinen Führerschein und habe jtz auch eine Strafanzeige dafür bekommen was ist die Strafe? ich habe gehört das man irgendwie auch eine Führerscheinsperre bekommt stimmt das oder kreige ich da ich ja grad erst 16 Jahre alt bin Sozialstunden etc.?
Antworten
bussgeldkatalog.org sagt:
6. August 2018 um 11:34 Uhr
Hallo Ibo,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, und gerade das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird unterschiedlich bewertet. Ja, eine Führerscheinsperre ist nicht ausgeschlossen – Sie müssen Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/

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